Saale-Orla-Kreis verlängert Allgemeinverfügung mit Änderungen

18. Dezember 2020 - Einzelne Regeln im Landkreis bleiben aufgrund der hohen Fallzahlen weiterhin strikter als auf Landesebene / Lockerungen der nächtlichen Ausgangssperre zu Weihnachten und Silvester

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Schleiz. Der Saale-Orla-Kreis hat seine am 8. Dezember erlassene Allgemeinverfügung, die bestimmte Einschränkungen des öffentlichen Lebens regelt, an die aktuelle Situation angepasst und verlängert.

Trotz des bundesweit ausgerufenen „harten Lockdowns“ der auch in Thüringen zahlreiche Verschärfungen mit sich bringt, wird es zusätzliche Maßnahmen im Saale-Orla-Kreis geben, der mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 300 nach wie vor weit von einem beherrschbaren Infektionsgeschehen entfernt ist. Aus eben diesem Grund gehen einzelne Regelungen im Landkreis über die Maßnahmen der Landesregierung hinaus.

Bestimmte Formulierungen der Allgemeinverfügung wurden an die neue Thüringer Corona-Sonderverordnung angepasst, inhaltlich ändert sich nur wenig. So gilt die nächtliche Ausgangssperre weiterhin bis 6 Uhr morgens und damit eine Stunde länger als andernorts in Thüringen (bis 5 Uhr). Neu ist die Verpflichtung, beim Besuch in Pflege- und Behinderteneinrichtungen eine FF2- bzw. vergleichbare Maske zu tragen.

Allerdings wird es auch im Saale-Orla-Kreis leichte Lockerungen zu Weihnachten und zum Jahreswechsel geben, die sich an den Vorgaben der Landesregierung orientieren. Zum Jahreswechsel wird die Ausgangssperre zwar bis 3 Uhr am Neujahrstag verschoben, das Abbrennen von Pyrotechnik wird aber auf Parkplätzen und zahlreichen öffentlichen Plätzen untersagt.

Gültig ist die Allgemeinverfügung analog zu den Corona-Verordnungen des Freistaats Thüringen bis einschließlich 10. Januar.

Das sind die wichtigsten Regeln der neuen Allgemeinverfügung:

  • Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts
    • Ausnahme Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember ist der Aufenthalt eines Haushalts mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Kinder bis 14 Jahre nicht inbegriffen) erlaubt
  • Verlassen der Wohnung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist nur noch mit triftigem Grund (u.a. Berufsausübung, medizinische Notwendigkeit)
    • Ausnahme Weihnachten: Die Nächtliche Ausgangssperre ist vom 24. bis 26. Dezember aufgehoben
    • Ausnahme Silvester: In der Nacht des Jahreswechsels tritt die Ausgangssperre erst am Neujahrstag um 3 Uhr in Kraft
  • Ganztägiges Verbot von Alkoholverkauf und -ausschank im Öffentlichen Raum
  • Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik am 31. Dezember und 1. Januar vor Einzelhandelsgeschäften, auf Parkplätzen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen
  • Weitgehende Schließung von Bibliotheken, Weiterbildungsstätten und Musikschulen
  • Schließung von Jugendclubs und Angeboten der offenen Jugendarbeit
  • Verbot des Trainingsbetriebs im organisierten Nachwuchssport
  • Generelles Besuchsverbot für Krankenhäuser (Ausnahme: Rechtsbeistände, Seelsorge oder zur Sterbebegleitung durch engste Familienangehörige)
  • Besuchsbeschränkung in Behinderten- und Pflegeeinrichtungen auf maximal einen registrierten Besucher pro Tag (Zutritt nur mit FFP2- oder einer vergleichbaren Maske)
  • Erweiterung der Maskenpflicht auf alle medizinischen und therapeutischen Einrichtungen, das Mitnehmen und Liefern von Speisen sowie belebte Straßen und Plätze (einschließlich Demonstrationen)
  • Betriebe sind aufgefordert ein Wechselmodell anzuordnen, damit sich immer dieselben Gruppen jeweils am Arbeitsplatz oder in der Heimarbeit befinden

 

Abrufbar ist die komplette Allgemeinverfügung hier. Auf unserer Webseite finden sich neben weiteren Regelungen zur derzeitigen Rechtslage auch zahlreiche zusätzliche Informationen rund um die Corona-Pandemie.

Für Rückfragen zum Thema Corona sind die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt Saale-Orla-Kreis unter 03663 / 488-888 von Montag bis Mittwoch zwischen 8 und 12 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen können via E-Mail an buergerhotline@lrasok.thueringen.de gestellt werden.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit