Spontanes Angeln am Thüringer Meer

2. Juli 2020 - Mit dem sogenannten Touristenfischereischein können sich Hobbyangler ganz unkompliziert die Erlaubnis zum Angeln an der Saale erteilen lassen

Dean MoriartyDean Moriarty

Schleiz. Die Ferienzeit läuft allmählich an und angesichts der internationalen Bewährungsprobe durch die Corona-Pandemie dürfte der Inlandstourismus in diesem Jahr Hochkonjunktur erleben. Besonders gut lassen sich Urlaub und Abstandsregeln in ländlichen Gebieten vereinen – beispielsweise im Saale-Orla-Kreis, dessen reizvolle Naturkulissen insbesondere vom Thüringer Meer geprägt werden. Und wo Wasser ist, sind zumeist Fische und damit auch Angler nicht weit.

Angeln ist eine bei Urlaubern beliebte Freizeitbeschäftigung und um während ein paar schönen Tagen am Saale-Ufer nicht nur die Seele baumeln zu lassen, sondern auch die Rute auszuwerfen, braucht es nicht zwangsläufig eine umfassende Ausbildung. Seit inzwischen zehn Jahren kann man sich in Thüringen ohne große Mühe einen Vierteljahresfischereischein ausstellen lassen, der insbesondere bei Urlaubern beliebt ist und deswegen umgangssprachlich auch Touristenfischereischein genannt wird.

„Es wird sehr gut angenommen. Viele kommen zum Angeln in unsere Region, haben aber nicht die entsprechende Qualifikation. Gerade an diejenigen richtet sich das Angebot“, weiß Klaus Güther von der unteren Fischereibehörde im Landratsamt Saale-Orla zu berichten. Der Vorteil für Touristen ist, dass sie sich nicht schon vorab an ihrem Wohnsitz kümmern müssen. Der Vierteljahresfischereischein kann in jeder Stadtverwaltung, aber auch in angeschlossenen Tourist-Infos – beispielsweise in Schleiz oder Saalburg – ausgestellt werden; Spontanität ist also kein Problem. Einzige Voraussetzung für die dreimonatige Erlaubnis zum Fischen mit der Handangel ist, dass man mindestens 14 Jahre alt ist.

Anfangs stieß die Idee, die aus dem Norden Deutschlands nach Thüringen schwappte, im Freistaat auf wenig Gegenliebe. „Man hatte Angst, dass niemand mehr die Lehrgänge für den richtigen Angelschein besucht, aber so kam es glücklicherweise nicht“, weiß Klaus Güther zu berichten. Denn natürlich gibt es bei einem Fischereischein, für den man keine Prüfung ablegen muss, auch einen Haken: „Er darf pro Person nur einmal im Kalenderjahr ausgestellt werden, gilt nur im jeweiligen Bundesland und man darf nur in den Gewässern angeln, für die der Pächter einwilligt“, erklärt Klaus Güther. An allen Gewässern in Verantwortung des Landesanglerverbands Thüringen, wozu auch die Saalekaskade als Touristenmagnet gehört, ist das Fischen mit dem Vierteljahresschein erlaubt.

Selbstverständlich können sich nicht nur Urlauber sondern auch Einheimische den Schein ausstellen lassen, um sich auszuprobieren. Wer einmal Gefallen gefunden hat, kann sich danach immer noch für den „richtigen“ Fischereischein an der Angelrute ausbilden lassen. Die nächste Fischerprüfung im Saale-Orla-Kreis findet am 26. September 2020 in Schleiz statt.

Pressesprecher Alexander Hebenstreit