Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Seen und Quellen zur Bewässerung bleibt untersagt
29. April 2020 - Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises bleibt weiterhin in Kraft / Ausnahme für Saale und Orla


Schleiz. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – aus Bächen, Flüssen, Seen und Quellen – zum Zweck der Bewässerung bleibt im Saale-Orla-Kreis auch weiterhin untersagt.
Aufgrund der ausbleibenden Regenereignisse im Herbst und des sehr trockenen Winters konnte das Verbot vom Juli letzten Jahres nicht aufgehoben werden. Im Hinblick auf die aktuellen Wetterprognosen ist eine Aufhebung der Allgemeinverfügung, in der die Untersagung der Wasserentnahme festgeschrieben ist, in nächster Zeit auch nicht absehbar. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitter können kaum zu einer ausreichenden Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen.
Vorerst ausgenommen vom Verbot der Wasserentnahme sind die Saale inklusive der Talsperren sowie die Orla ohne Nebengewässer (Zuläufe). Mit der Untersagung soll eine weitere Verschlechterung der durch die langanhaltende Trockenheit kritischen Gewässerzustände vermieden werden.
Das Verbot gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde, zum Beispiel für Städte und Gemeinden, die auf diese Weise öffentliche Flächen bewässern sowie für landwirtschaftliche Unternehmen.
Unabhängig davon ist eine Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer mittels einer Pumpe immer erlaubnispflichtig.
Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird durch die Behörde überwacht. Zuwiderhandlungen gegen die aktuelle Allgemeinverfügung können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden, weist der Fachdienst Umwelt hin.