Wiederholt illegale Entsorgung von Tierkadavern im Wald festgestellt
11. April 2025 - Fachdienst Veterinär appelliert an die Tierhalter zur ordnungsgemäßen Entsorgung / Gefahr der Ausbreitung des Geflügelpest-Erregers enorm hoch


Schleiz. In den vergangenen Tagen und Wochen wurden dem Landratsamt des Saale-Orla-Kreises vermehrt Fälle von unsachgemäß entsorgten Tierkadavern und Schlachtabfällen gemeldet.
So wurde erst kürzlich in einem Waldgrundstück in der Nähe von Gefell, in dem schon mehrfach illegal Schlachtabfälle entsorgt wurden, ein totes Kamerunschaf aufgefunden. Auch im Wald zwischen Kleindembach und Pößneck ist ein verendetes Haushuhn sichergestellt worden.
In Anbetracht der derzeitigen Geflügelpest-Gefahr stellt diese unsachgemäße Entsorgung von Haus- und Nutztieren im Wald ein enormes Risiko dar. Denn sollten die illegal entsorgten Tiere mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert sein, könnte es dadurch zu einer unkontrollierten Ausbreitung der Tierseuche kommen. Dieses Risiko gilt auch für andere Tierseuchenerreger, wie z. B. das Virus der Afrikanischen Schweinepest, das auf diese Weise verbreitet werden kann.
Daher weist der Fachdienst Veterinär ausdrücklich darauf hin, dass bei toten Nutztieren, das heißt landwirtschaftlich gehaltenen Tieren wie z.B. Rindern, Schweinen, Schafen, Hühnern, Pferden oder Alpakas in jedem Fall die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt besteht.
Das Auffinden eines illegal entsorgten Tierkadavers muss – auch wenn das Tier unrechtmäßig auf einem fremden Grundstück entsorgt wurde – der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt unverzüglich vom Besitzer bzw. dem Grundstückseigentümer angezeigt werden. Für Thüringen ist dies die SecAnim GmbH in Elxleben.
Das seit 2001 bestehende Tierkörperbeseitigungsgesetzt schreibt rechtsverbindlich vor, dass Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse so zu beseitigen sind, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird. Durch eine unsachgemäße Entsorgung von Tierkadavern im öffentlichen Bereich – sprich an Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder im Wald, können Krankheitserreger auf andere Tiere übertragen oder Gewässer, Böden und Futtermittel durch toxische Stoffe verunreinigt werden.
Die illegale Entsorgung von Tierkadavern ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird.
Darüber hinaus appelliert der Fachdienst Veterinär an alle Tierhalter, bei gesundheitlichen Auffälligkeiten der Tiere beziehungsweise dem Verdacht auf ein Seuchengeschehen umgehend einen praktizierenden Tierarzt oder das Landratsamt zu informieren, um die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten zu vermeiden.
Zu erreichen ist das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises telefonisch unter 03663 488 192 bzw. 198 oder per E-Mail an: veterinaerwesen@lrasok.thueringen.de .