Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 3. September 2024
Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 03.09.2024
Die Allgemeinverfügung vom 3. September 2024 wurde wie auch die Allgemeinverfügungen vom 10. November 2021 und 27. Januar 2022 mit der Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 14. Februar 2025 außer Kraft gesetzt und durch das neue Regelwerk ersetzt.
Bereits seit Herbst 2021 gelten im Saale-Orla-Kreis besondere Regelungen für Jägerinnen und Jäger zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Mit der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 10. November 2021 sowie deren Fortschreibung vom 27. Januar 2022 wurde verbindlicher Maßnahmenkatalog geschaffen.
Grund für die damaligen Entscheidung war der erstmalige Nachweis der ASP in Deutschland, genauer gesagt im Landkreis Meißen und damit weniger als 100 Kilometer von der thüringischen Landesgrenze entfernt. Am 4. September 2024 wurden die Schutzmaßnahmen mit einer neuen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis unbefristet verlängert. Daneben gibt es aber auch eine seit diesem Tag gültige Erleichterung – und zwar hinsichtlich der Entsorgung der tierischen Nebenprodukte.
In der Praxis bedeutet das, dass die Jägerinnen und Jäger im Saale-Orla-Kreis weiterhin jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unter Angabe des Ortes beim Veterinäramt anzeigen müssen. Des Weiteren bleiben die erweiterten Maßnahmen zur ASP-Früherkennung in den Jagdgebieten an und östlich der Autobahn A9 ebenfalls bestehen. Demzufolge in den betreffenden Jagdrevieren weiterhin bei jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest genommen werden.
Immerhin in einem Punkt wird es aber leichter: Die zentrale Entsorgung der tierischen Nebenprodukte, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, von gesund erlegten Wildschweinen – also Tieren, die weder vor noch nach dem Erlegen Krankheitsanzeichen aufweisen – entfällt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Mitteilung vom 3. September 2024.
Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 3. September 2024
3.8 MBMit der Allgemeinverfügung werden die bestehenden Regelungen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte gesund erlegter Wildschweine geändert.
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 3. September 2022 – Untersuchungsauftrag Wildtieruntersuchungen des TLV
77 KBUntersuchungsauftrag Wildtieruntersuchungen des TLV
Anlage 2 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 3. September 2022 – Anleitung zur Blutprobenahme
75 KBAnleitung zur Blutprobenahme
Anlage 3 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 3. September 2022 – Jagdreviere nach Punkt 2.(2) der Allgemeinverfügung mit erweiterten Maßnahmen
0.4 MBJagdreviere nach Punkt 2.(2) der Allgemeinverfügung mit erweiterten Maßnahmen
Anlage 4 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 3. September 2022 – Hinweise zur Nutzung des Programmes (App) Tierfundkataster
1 MBHinweise zur Nutzung des Programmes (App) Tierfundkataster
Anlage 5 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 3. September 2022 – Antrag auf Aufwandsentschädigung für Blutproben
24 KBAntrag auf Aufwandsentschädigung für Blutproben
Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 10. November 2021
0.3 MBAnordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und Anordnung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte (TNP)
Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 27. Januar 2022
2.1 MBDie Anordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Anordnung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte (TNP) wird bis auf Widerruf verlängert.