Berufung einer ehrenamtlichen Richterin / eines ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht Altenburg

Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 18.02.2025

Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis sucht Bewerberinnen bzw. Bewerber für das Amt als ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter zur Mitwirkung in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und des Asylbewerberleistungsgesetzes am Sozialgericht Altenburg.

Die Berufung erfolgt durch den Präsidenten des Thüringer Landessozialgerichts auf Vorschlag des Saale-Orla-Kreises. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Das Amt des ehrenamtlichen Richters beim Sozialgericht kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die ehrenamtlichen Richter sollen im Bezirk des Sozialgerichtes (zu dem der Saale-Orla-Kreis gehört) wohnen oder ihren Betriebssitz haben oder beschäftigt sein.

Bewerbungen sind ab sofort möglich. Der für eine Bewerbung benötigte Personalbogen ist am Ende dieser Seite zum Ausdrucken eingestellt. Der Bogen kann darüber hinaus auch im Landratsamt abgeholt oder auf Anfrage zugesendet werden.

Interessierte, die sich als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter zur Mitwirkung am Sozialgericht Altenburg bewerben möchten, werden gebeten, den unterschriebenen Personalbogen bis spätestens 28. März 2025 beim

Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachbereichsbüro Soziales, Jugend, Gesundheit
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz

in einem geschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Schöffenwahl Sozialgericht“ einzureichen.

Für Nachfragen stehen Ansprechpartner im Landratsamt Saale-Orla-Kreis gern zur Verfügung. Kontakt: Telefon: 03663/488-732; E-Mail: schoeffenwahl@lrasok.thueringen.de)


Christian Herrgott
Landrat