Aktueller Wohnort: Wurzbach - OT Oßla

Einbürgerung

Leistungsbeschreibung

Für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband müssen folgende Voraussetzung vorliegen:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Saale-Orla-Kreis
  • Ihre Identität sowie die Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers müssen geklärt sein
  • Sie besitzen ein unbefristet oder auf Dauer ausgelegtes Aufenthaltsrecht gem. §10 Abs. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz
  • Sie weisen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach (mindestens Niveau B1)
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Test "Leben in Deutschland")
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und historischen Verantwortung Deutschlands
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts für Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch
  • Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt gem. §10 Abs. 1 Nr. 5 StAG i. v. m. §12a StAG

Eine Einbürgerung können Sie generell frühestens nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt beantragen.

Nach 3 Jahren haben Sie die Möglichkeit einen Einbürgerungsantrag zu stellen, sofern Sie besondere Integrationsleistungen erbracht haben, wie z.B. herausragende oder überdurchschnittliche schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen. Auch das ehrenamtliche Engagement zählt zu den herausragenden Integrationsleistungen. Außerdem müssen Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig sichern und Sie die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen.    

Es ist auch möglich, einen Einbürgerungsantrag nach 3 Jahren zu stellen, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren mit einer deutschen Person verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft mit ihr eingegangen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beim persönlichen Beratungstermin erhalten Sie sämtliche Formulare sowie das Merkblatt mit den erforderlichen Unterlagen für den Einbürgerungsantrag.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin, entweder telefonisch oder per E-Mail.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Einbürgerungsantrag beträgt 255,00 €.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie unter www.einbürgerung.de.