Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Walderzeugnisse, wie Pilze, Beeren und Kräuter, gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/ des jeweiligen Waldbesitzenden.
Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige untere Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der unteren Forstbehörde. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde
Anträge / Formulare
formlos
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die/ den Waldbesitzende/n und an die untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Thüringen