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Wildvögel – Aufnahme und Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere

Leistungsbeschreibung

Nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften ist es erlaubt, verletzte, hilflose oder kranke Vögel aufzunehmen und sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Vögel, bei denen das Jagdrecht Anwendung findet und diese damit der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten unterliegen. Hierzu gehören folgende Vogelarten:

  • Graureiher,
  • Höckerschwan,
  • Blässhuhn,
  • alle heimischen Greifvögel (einschließlich Falken),
  • alle heimischen Gänse und Enten,
  • Elstern, Rabenkrähen und Kolkraben.

Alle Eulen und sonstigen Kleinvögel (Singvögel, Spechte, Mauersegler) unterliegen nicht dem Jagdrecht.  

Was sollte ich noch wissen?

Finden Sie einen, dem Jagdrecht unterliegenden Vogel, setzen Sie sich bitte mit dem Jagdpächter in Verbindung. Die Kontaktdaten erfahren Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde oder der unteren Jagdbehörde des Landkreises.  

Beim Fund von Tieren streng geschützter Arten (z. B. Eulenvögel) muss in jedem Fall die untere Naturschutzbehörde unterrichtet werden.  

Ein Service des Landes Thüringen