Aktueller Wohnort: Saale-Orla-Kreis
Jagdpacht
Leistungsbeschreibung
Alle Jagdausübungsberechtigten, die ein Jagdpachtverhältnis eingehen, müssen eine Jagdpachtvertrag mit dem jeweiligen Verpächter (Jagdgenossenschaft oder Eigentümer Eigenjagdbezirk) abschließen. Wenn zwei oder mehr Jagdpächter an diesem Vertrag beteiligt sind, ist ein Gesellschaftervertrag abzuschließen. Beides ist der unteren Jagdbehörde vorzulegen bzw. anzuzeigen.