Aktueller Wohnort: Neustadt an der Orla - OT Köthnitz

Haltung von Nutztieren - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische (bestimmte Betriebe unterliegen gemäß § 3 Fischseuchenverordnung der Genehmigungspflicht)
  • Bienen

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker)
  • Nutzungsart der Tiere
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)

Bei der Anzeige bezogen auf Fische:

  • Name, Anschrift
  • Lage und Größe der Anlage
  • Teichzahl
  • Wasserversorgung
  • Zuflussmenge
  • gehaltene Fischarten und ihre Verwendung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Ein Service des Landes Thüringen