Befreiung bzw. Ermäßigung der Hortgebühren
Leistungsbeschreibung
Bearbeitung der Hortanträge, Berechnung der Hortgebühren anhand der eingereichten Nachweise und Bescheiderstellung
Verfahrensablauf
Jede Änderung mit Auswirkung auf die Hortgebühren ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Höchstsatz berechnet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung von den Hortgebühren
- Nachweise in Kopie gemäß der Übersicht auf Seite 3 des Hortantrages
Welche Gebühren fallen an?
individuelle Berechnung nach § 3 ThürHortKBVO und § 7 der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an den Grundschulen/Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft des Saale-Orla-Kreises - Höchstsatz bei unter 10 Stunden = 53,40 Euro; Höchstsatz bei über 10 Stunden = 89,00 Euro
Rechtsgrundlage
- Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortgebührenbeteiligungsverordnung-ThürHortkBVO vom 12.03.2013)
- Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an den Grundschulen / Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft des Saale-Orla-Kreises vom 28.06.2013