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Verdunstungskühlanlagen

Leistungsbeschreibung

Verdunstungskühlanlagen sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unterliegen der 42. Verordnung zum BImSchG. Es bestehen verschiedene Pflichten u.a. zur Anzeige über das Online-Portal "KAVKA", zur Eigenüberwachung und zur Prüfung durch Sachverständige.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die untere Immissionsschutzbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zunächst sind keine Unterlagen erforderlich, da die konkrete Fragestellung im Gespräch mit den Mitarbeitern zunächst genau geklärt werden muss.

Welche Gebühren fallen an?

Sofern über die Bewilligung einer Ausnahmen zu entscheiden ist, können Kosten entstehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

42. BImSchV