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Schülerschäden, Versicherungsfall, Schulunfall

Leistungsbeschreibung

Wird die Sache eines Schülers während der Zeit in der Schule beschädigt oder zerstört, kommt abhanden oder wird gestohlen, so kann dieser Schaden unter Vorlage einer Schadenschilderung, der Anschaffungsrechnung (wenn vorhanden) und einer ggf. vorhandenen Reparaturkostenrechnung bei der Schule gemeldet werden. Im Rahmen der freiwilligen Selbstregulierung des Landkreises, wird ein Schadenbetrag ermittelt und dieser ggf. erstattet.