Bildung und Teilhabe
Leistungsbeschreibung
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten
- ergänzende angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule/Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
- Schülerbeförderungskosten
- persönlicher Schulbedarf zum 1. August zum 01. Februar
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährt werden, für die eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
- Arbeitslosengeld II
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahme: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt), eine allgemein- bzw. berufsbildende Schule ohne Erhalt von Ausbildungsvergütung oder eine Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besuchen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Bescheid über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, § 6b BKGG oder AsylBLG
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
§ 28 SGB II, § 6b BKGG, § 34 SGB XII, § 3 Abs. 3 AsylBLG
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie, dass bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung nur das reine Mittagessen ausgezahlt wird. Kosten für Getränke, Vesper, Frühstück, … können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes nicht gewährt werden.
Der Schulbedarf wird als Pauschale für Schulmaterialien ausgezahlt. Darüber hinaus können Kosten für Taschenrechner, Laptops, Tablets oder ähnliches nicht erstattet werden.