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Bildung und Teilhabe

Leistungsbeschreibung

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

  • eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • ergänzende angemessene Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule/Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
  • Schülerbeförderungskosten
  • persönlicher Schulbedarf zum 1. August zum 01. Februar

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährt werden, für die eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Arbeitslosengeld II
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Anspruchsberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahme: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt), eine allgemein- bzw. berufsbildende Schule ohne Erhalt von Ausbildungsvergütung oder eine Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besuchen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Bescheid über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, § 6b BKGG oder AsylBLG

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

§ 28 SGB II, § 6b BKGG, § 34 SGB XII, § 3 Abs. 3 AsylBLG

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung nur das reine Mittagessen ausgezahlt wird. Kosten für Getränke, Vesper, Frühstück, … können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes nicht gewährt werden.

Der Schulbedarf wird als Pauschale für Schulmaterialien ausgezahlt. Darüber hinaus können Kosten für  Taschenrechner, Laptops, Tablets oder ähnliches nicht erstattet werden.