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Hortanmeldung/ Hortabmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Hortan- und -abmeldung erfolgt ausschließlich über die jeweilige Grundschule, welche über die entsprechenden Formulare verfügt.
Dabei ist die wöchentliche Betreuungszeit (bis zu 10 Stunden oder über 10 Stunden) des Kindes im Hort anzugeben. Änderungsmeldungen zu Stundenreduzierung –erhöhung und Abmeldung gelten jeweils zum 01. des Folgemonats nach Posteingang. Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich!

Für jedes Schuljahr ist eine Hortanmeldung erforderlich.
Die Kosten für die Horte, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen, sind in der Thüringer Hortbeteiligungsverordnung und der Gebührensatzung festgelegt. Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die als Monatsbeitrag zu entrichten und zum 01. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig sind. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Schule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formulare werden direkt von der Schule ausgegeben.

Rechtsgrundlage

Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO