Verkaufsoffene Sonntage in Pößneck im Jahr 2025

Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 04.02.2025

Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Stadt Pößneck

01/2025 vom 04.02.2025

Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt auf Grundlage von § 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 ( GVBL.S. 541) für die Stadt Pößneck folgende Rechtsverordnung

§ 1
In der Stadt Pößneck dürfen aus nachfolgenden Anlässen die Verkaufsstellen zu folgender Zeit geöffnet werden:

  • Sonntag, den 06.04.2025  von  12:00 Uhr – 18:00 Uhr  „Ostermarkt“
  • Sonntag, den 07.09.2025  von  12:00 Uhr – 18.00 Uhr   „Stadtfest“
  • Sonntag, den 30.11.2025  von  12:00 Uhr – 18.00 Uhr   „Adventsmarkt“

§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.


Schleiz, den 04.02.2025

Im Auftrag
Brand
Stellv. Fachdienstleiterin/ Öffentliche Ordnung


Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Abs. 1 Pkt. 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetztes und werden entsprechend geahndet.
Inhaber von Verkaufsstellen, die von dieser Rechtsverordnung Gebrauch machen, sind im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonn- und Feiertag verpflichtet, die Bestimmungen des § 12 Thüringer Ladenöffnungsgesetz bzw. der §§ 3, 11 und 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten.