Angemessen Abschied nehmen in Corona-Zeiten

11. August 2020 - Anders als zu Hochzeiten der Einschränkungen sind Trauerfeiern bereits seit einiger Zeit auch wieder im größeren Kreis zulässig / Infektionsschutz ist dennoch stets zu beachten

Schleiz. Der Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige und Freunde ein einschneidendes, erschütterndes Ereignis. Was bleibt ist neben dem stillen Gedenken zumeist der Wunsch nach einer angemessenen Möglichkeit, sich zu verabschieden. Anders als zur Zeit der härtesten Einschränkungen im Frühjahr, als Trauerfeiern nur im allerkleinsten Kreis und ausschließlich im Freien möglich waren, gibt es bereits seit einiger Zeit wieder mehr Spielraum, um Verstorbene auf ihrem letzten Weg zu begleiten.

Pauschale Obergrenzen für die Teilnehmerzahl oder andere allgemeingültige Einschränkungen gibt es nicht. Vielmehr gilt das gleiche Leitbild wie für andere private Veranstaltungen auch. „Der Gesetzgeber macht hinsichtlich der Corona-Maßnahmen keinen Unterschied zwischen Trauerfeiern, Geburtstagspartys oder Junggesellenabschieden. Sie sind erlaubt, dürfen allerdings nur unter der Beachtung der Infektionsschutzregeln stattfinden“, erklärt Jörg Leopoldseder vom Gesundheitsamt des Saale-Orla-Kreises.

Wie viele Personen an einer Trauerfeier teilnehmen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, wobei es in den meisten Trauerhallen und Kirchen ohnehin entsprechende Konzepte gibt, die den Hinterbliebenen einen Rahmen vorgeben. „Gibt es kein vorgegebenes Infektionsschutzkonzept, gilt es den Mindestabstand einzuhalten und geschlossene Räume in geeignetem Maße zu lüften. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, so Jörg Leopoldseder weiter. Beim Gesundheitsamt anzuzeigen sind Trauerfeiern – wie alle privaten Veranstaltungen – nur, wenn mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen bzw. mehr als 75 Personen im Freien gerechnet wird.

Prinzipiell ist auch Gesang denkbar, wobei Chöre ebenfalls ein geeignetes Konzept vorhalten müssen, um die Gefahr einer übermäßigen Virusausbreitung möglichst gering zu halten. „Inzwischen können auch Trauerfeiern zu Ereignissen der SARS-CoV-2-Ausbreitung werden. Zuletzt erlangte eine solche in Schwäbisch-Gmünd mit über 100 Infizierten traurige Berühmtheit. Dass so etwas passiert, ist aber kein Einzelfall. So außergewöhnlich der Abschied von einer geliebten Person auch ist, sollte man dafür nicht die eigene Gesundheit sowie die seiner Mitmenschen riskieren. Man kann mit umsichtigem Verhalten sehr wohl in adäquater Weise Abschied nehmen“, appelliert Jörg Leopoldseder abschließend.

Informationen zum Durchführen von Trauerfeiern und anderen privaten Veranstaltungen sowie das Formular, um sie bei größerem Teilnehmerkreis anzuzeigen, finden Sie auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona / Veranstaltungen und Versammlungen.

Pressesprecher Alexander Hebenstreit