Lockerungen bei Tagespflege- und stationären Pflegeeinrichtungen

24. Juli 2020 - Neue Allgemeinverfügungen erlauben die Öffnung von Tagespflegeeinrichtungen und in stationären Pflegeeinrichtungen zwei Besucher je Bewohner unter Einhaltung von Hygienekonzepten

Frau hält Hände eines alten MenschenFrau hält Hände eines alten Menschen

Schleiz. Gerade kranke und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderung  waren es, die aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos besonderen Schutz erfahren mussten. Angesichts der derzeit geringen Infektionszahlen können nunmehr aber auch im Pflegebereich Lockerungen erfolgen.

Im Zuge der neuen Thüringer Corona-Verordnung hat deshalb das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Lockerungen im Bereich der Tagespflege- und stationären Pflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung festgelegt.
Diese thüringenweit einheitlichen Vorgaben des Ministeriums sehen zum einen die Öffnung von Tagespflegeeinrichtungen unter Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten vor. Die Tagespflegeeinrichtungen können nun bis zu der im Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen vereinbarten Platzkapazität unter Einhaltung der jeweils angepassten Konzepte öffnen. 
Zum anderen gelten Beschränkungen und besondere Besuchs- und Infektionsschutzkonzepte in stationären Einrichtungen der Pflege und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen. Nun kann jeder Bewohner täglich bis zu zwei Besucher empfangen. Die Besuchsdauer ist weiterhin maximal auf zwei Stunden beschränkt. Auch in diesen Einrichtungen sind Besuchs- und Infektionsschutzkonzepte nach bestimmten Maßgaben zu erstellen und einzuhalten.
Mit den beiden Allgemeinverfügungen vom 23.07.2020 hat der Saale-Orla-Kreis diese Vorgaben des Ministeriums umgesetzt. Die Allgemeinverfügungen sind am 23.07.2020 in Kraft getreten und gelten bis einschließlich 30.08.2020.

Zu finden sind die entsprechenden Allgemeinverfügungen auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles – Corona – Verordnungen/Allgemeinverfügungen.

Pressesprecherin
Brit Wollschläger