Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025
Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 14.02.2025
Mit der Allgemeinverfügung vom 14. Februar 2025 hebt das Landratsamt Saale-Orla-Kreis die bestehenden Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 10. November 2021, 27. Januar 2022 und 3. September 2024 auf. Die Regelungen werden durch die neue Allgemeinverfügung im Wesentlichen fortgeschrieben.
Inhaltlich bringt die neue Allgemeinverfügung nur zwei Änderungen mit sich: Einerseits müssen größere Gesellschaftsjagden (mehr als 20 Teilnehmer) nicht mehr beim Veterinäramt angemeldet werden, anderseits verschiebt sich der räumliche Fokus bei den Maßnahmen zur ASP-Früherkennung. Waren hiervon bislang vor allem die Jagdgebiete östlich der Autobahn A9 betroffen, wird der Fokus nun – nach entsprechender Abstimmung des Veterinäramtes mit den zuständigen Landesbehörden – auf die Reviere gelegt, die beidseitig entlang der Autobahn liegen.
Innerhalb der betreffenden Jagdbezirke muss bei jedem gesund erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest genommen werden. Darüber hinaus gilt für den gesamten Saale-Orla-Kreis, dass jedes krank erlegte oder verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich dem Veterinäramt unter Angabe des GPS-Standortes anzuzeigen ist.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Mitteilung vom 14. Februar 2025.
Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025
4.9 MBDie Allgemeinverfügung schreibt die Regelungen für Jägerinnen und Jäger im Saale-Orla-Kreis im Umgang mit der ASP fort. Geändert wurden die Jagdbezirke hinsichtlich des risikoorientierten, aktiven ASP-Monitorings.
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Untersuchungsauftrag Wildtieruntersuchungen des TLV
95 KBUntersuchungsauftrag Wildtieruntersuchungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz
Anlage 2 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Anleitung zur Blutprobenahme
74 KBAnleitung zur Blutprobenahme beim Wildschwein
Anlage 3 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Jagdreviere nach Ziffer 4 der Allgemeinverfügung mit erweiterten Maßnahmen
0.4 MBEine Übersicht der Jagdreviere, die vom risikoorientierten, aktiven ASP-Monitoring betroffen sind. Hier muss bei jedem gesund erlegten Wildschwein eine Blutprobe auf ASP untersucht werden.
Anlage 4 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Hinweise zur Nutzung der App Tierfundkataster
1 MBHinweise zur Nutzung der APP Tierfundkataster
Anlage 5 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Antrag auf Aufwandsentschädigung für Blutproben
24 KBAntrag auf Aufwandsentschädigung für das Nehmen von Blutproben