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Impfen

Leistungsbeschreibung

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.

Ein Service des Landes Thüringen