Aktueller Wohnort: Ziegenrück (07924)

Behinderung Feststellung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann können Sie dies beantragen.

Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so können Sie einen Schwerbehindertenausweis separat beantragen.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit

Verfahrensablauf

  • Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf Antrag.
  • Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
  • Haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular der zuständigen Stelle im Nachgang ausfüllen und einreichen.
  • Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft. 
  • Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt beziehungsweise Landratsamt des Landkreises

Voraussetzungen

  • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • falls vorhanden: Feststellung über den Grad der Behinderung, der Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
  • ein aktuelles Passfoto (nur sofern ein Schwerbehindertenausweis beantragt wird)
  • wenn möglich: medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); Ärztliche Unterlagen werden sonst durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person 
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

Ein Service des Landes Thüringen