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Schwerbehindertenangelegenheiten - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

Leistungsbeschreibung

Körperliche, geistige und seelische Gesundheitsstörungen und Krankheiten, die länger als 6 Monate bestehen, können auf Antrag als Behinderung festgestellt werden. Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen
werden zudem Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 erfolgt unter Vorlage eines aktuellen Passbildes die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (auch formlos)
  • Vollmacht oder Betreuungsurkunde (falls vorhanden)

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

  • § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung
  • Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Was sollte ich noch wissen?

Vorhandene aktuelle medizinische Unterlagen sowie Entscheidungen anderer Behörden und Leistungsträgern können mit dem Antrag eingereicht werden.