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Straßenbetriebsdienst / Verkehrssicherungspflicht
Leistungsbeschreibung
Die Straßen, Brücken- und Ingenieurbauwerke werden überwacht, regelmäßig kontrolliert und geprüft. Hierbei werden Gefahrenstellen abgesichert und schnellstmöglich beseitigt.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
§ 10 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), DIN 1076, § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG