Sondernutzung von Straßen - Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für welche die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.
Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar. Die Gestattung der Benutzung von Kreisstraßen, die den Rahmen der üblichen verkehrsmäßigen Benutzung entsprechend der Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung überschreitet (z.B. Aufgrabungen oder Schwerlasttransporte) sowie der Anbau oder Änderung einer Zufahrt von einer Kreisstraße zu einem Anliegergrundstück besonders im Zusammenhang mit einem Wohn- oder Gewerbebauvorhaben. Hierbei müssen in der Regel zusätzlich Anträge an die Untere Verkehrsbehörde für die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gestellt werden.
Sondernutzungen sind z. B.:
Verkaufswagen/Verkaufsstände, Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften, Informationsstände, Werbeaufsteller/Werbetafeln, Tische/Stühle, Fahrradständer, Plakatierung, Baugerüste, Verlegung von Medien durch Versorgungsträger
Verfahrensablauf
Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )
Antragsinhalt:
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
An wen muss ich mich wenden?
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der Landkreise und kreisfreien Städte,
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der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen,
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der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Zuständige Stelle
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- Straßenbaulastträger
- In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.
Rechtsgrundlage
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Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
Sondernutzungssatzung der Gemeinde
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Thüringen