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Batterien

Leistungsbeschreibung

Altbatterien sind Abfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG). Sie sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Speziell Fahrzeugbatterien bzw. Starterbatterien sind gefährliche Abfälle und gemäß der Nachweisverordnung (NachwV) nachweispflichtig.
Es besteht Pfandpflicht für Fahrzeubatterien (§ 10 Abs. 1 BattG).
Endverbraucher dürfen ihre verbrauchten Batterien (auch die quecksilberfreien) nicht über den Hausmüll entsorgen.
Es besteht die Möglichkeit verbrauchte Gerätebatterien (inkl. Akkus) kostenlos beim örtlich zuständigen Abfallzweckverband bzw. deren Beauftragten kostenlos abzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Abfallbehörde steht Ihnen für Fragen rund ums Thema "Batterien" zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zunächst sind keine Unterlagen erforderlich, da die konkrete Fragestellung im Gespräch mit den Mitarbeitern zunächst genau geklärt werden muss.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

KrWG, BattG