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Elektrogeräte

Leistungsbeschreibung

Elektroaltgeräte sind Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Es besteht die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung in dafür zugelassenen zertifizierten Behandlungsanlagen oder Annahmestellen nach den Forderungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Das Ausschlachten von Elektroaltgeräten durch nicht zugelassene Einrichtungen oder Personen ist verboten. Sammelstellen sind auf der Internetseite des zuständigen Abfallzweckverbandes "Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla" -ZASO Pößneck veröffentlicht.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen Elektroaltgeräten können sie sich direkt an den zuständigen Beauftragten, den Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) in Pößneck im Internet https://www.zaso-online.de/ unter wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zunächst sind keine Unterlagen erforderlich, da die konkrete Fragestellung im Gespräch mit den Mitarbeitern zunächst genau geklärt werden muss.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)