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Verbrennung von Abfällen

Leistungsbeschreibung

Abfälle sind in dafür zugelassenen Abfallanlagen ordnungsgemäß zu entsorgen. Wer Abfälle verbrennt handelt mindestens ordnungswidrig. Die untere Abfallbehörde verfolgt und ahndet Verstöße, sofern der Verursacher bekannt ist bzw. ermittelt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zunächst sind keine Unterlagen erforderlich, da die konkrete Fragestellung im Gespräch mit den Mitarbeitern zunächst genau geklärt werden muss.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

KrWG