FAQ - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine

Die folgenden Punkte bieten erste Informationen zu den wichtigsten Fragen für Geflüchtete und Helfende.

Nachdem sich kurz nach der Invasion der russischen Streitkräfte eine große Fluchtbewegung aus der Ukraine in die europäischen Nachbarländer abzeichnete, wurde im Landratsamt ein Krisenstab eingerichtet. Im Krisenstab wurde die mögliche Aufnahme einer großen Anzahl von Flüchtlingen vorbereitet, die nicht allein durch familiäre oder private Initiativen aufgenommen werden können.

Neben der Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Schleiz und Pößneck wurden Vereinbarungen mit mehreren Anbietern von Wohnraum getroffen, um die Geflüchteten unterbringen zu können. Gemeinschaftsunterkünfte sollen dabei nur eine Übergangslösung sein, bis die Menschen dezentral in Wohnungen untergebracht werden können. Dabei erfolgt eine Verteilung im gesamten Kreisgebiet.

Auch Vorbereitungen für eine eventuell nötige vorübergehende Versorgung mit Lebensmitteln und medizinische Betreuung von Geflüchteten wurden getroffen.

Absprachen finden auch auf weiteren Gebieten statt, etwa hinsichtlich der möglichen Aufnahme von Flüchtlingskindern in Schulen und Kindertagesstätten.

Zum Zeitpunkt des Überfalls der russischen Streitkräfte auf weite Teile der Ukraine lebten rund 130 Ukrainerinnen und Ukrainer im Saale-Orla-Kreis.

Seither sind nach Kenntnis des Landratsamtes zahlreiche Geflüchtete aus dem Kriegsgebiet hinzugekommen, die besonders in den ersten Wochen größtenteils durch persönliche Kontakte oder private Hilfsinitiativen untergebracht wurden. Inzwischen wird die Aufnahme und Verteilung von geflüchteten überwiegend staatlich organisiert.

Offiziell angemeldet wurden im Saale-Orla-Kreis bislang 799 geflüchtete Personen, deren Flucht in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine steht (Stand 5. Juli). Darüber hinaus ist es gut möglich, dass es auch noch weitere geflüchtete Menschen aus der Ukraine gibt, die im Rahmen der Visafreiheit im Saale-Orla-Kreis untergebracht sind und noch nicht amtlich registriert wurden.

Ukraine-Flüchtlinge sollten sich zur aufenthaltsrechtlichen Erfassung in jedem Fall bei der Ausländerbehörde anmelden. Dadurch sichern sie ab, dass sie auch über einen möglicherweise längeren Zeitraum einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland besitzen. Das ermöglicht ihnen auch den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Anspruch auf Sozialleistungen.

Die Anmeldung kann über unser Onlineformular "Geflüchtete melden" oder telefonisch (03663 / 488-0) erfolgen. Wenn möglich fügen Sie dem Formular gleich ein Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte bei.

Vertriebene, die über keine Unterkunftsmöglichkeiten verfügen, sollten die Erstaufnahmestelle des Landes Thüringen kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie hier (hier klicken). Alternativ kann eine Unterkunft über die Ausländerbehörde des Saale-Orla-Kreises vermittelt werden.

Grundsätzlich stellen Geldspenden momentan die größte Hilfe dar. Aus diesem Grund hat der Kreisverband Saale-Orla des Deutschen Roten Kreuz in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Kreissparkasse ein Spendenkonto zur Unterstützung von Ukraine-Flüchtlingen eingerichtet. Die gespendeten Gelder werden ausschließlich für die Flüchtlingshilfe im Saale-Orla-Kreis verwendet.

Spendenkonto DRK Saale-Orla
IBAN: DE30 8305 0505 0002 2613 83
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe Ukraine im SOK

Von allgemeinen Sachspenden wird derzeit abgeraten. Sie sind nur dann zielführend, wenn es konkrete Bedarfe gibt. Auch hier können Hilfsorganisationen oder private Hilfsinitiativen direkt angesprochen werden, die bestimmte Sachgüter für ihre Hilfsleistungen benötigen.

Falls Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, dann füllen Sie bitte unser Onlineformular "Wohnraum anbieten" aus. Sobald konkreter Bedarf besteht, werden die Wohnungseigentümer durch die Ausländerbehörde kontaktiert.

Ukraine-Flüchtlinge sollten sich so schnell wie möglich bei der zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dadurch erhalten Sie nicht nur einen Aufenthaltsstatus, sondern werden auch bei der Krankenversicherung angemeldet. Damit haben Sie Zugang zum deutschen Gesundheitssystem. Die Anmeldung kann über unser Onlineformular "Geflüchtete melden" erfolgen. Wenn möglich fügen Sie dem Formular gleich ein Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte bei.

Die medizinische Versorgung soll auch denjenigen Flüchtlingen offen stehen, die bei Freunden oder Familienangehörigen untergekommen sind. Daher sollten sich auch diese Personen unbedingt anmelden. Bis zum Erhalt der elektronischen Gesundheitskarte wird seitens der Krankenkasse ein personalisierter Anspruchsnachweis für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung ausgestellt. 

Für die Notfallbehandlung von Geflüchteten, die noch nicht angemeldet wurden, gibt es in Thüringen eine vorläufige Vereinbarung, dass für die Behandlung eine Privatrechnung mit Hinweis auf den zuständigen Landkreis ausgestellt wird. Wenn die betroffene Person innerhalb von zehn Tagen bei der zuständigen Behörde angemeldet wurde, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Wenn Geflüchtete eine private Unterkunft als Wohnung angeben, sollte ihr Name unbedingt am Briefkasten zu finden sein, um sicherzustellen, dass der personalisierte Anspruchsnachweis sowie die elektronische Gesundheitskarte zugestellt werden können.

Nein. Die Ermöglichung einer legalen Einreise sowie des Aufenthalts in Deutschland gilt auch für angehörige von Drittstaaten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine (beispielsweise Menschen, die für die Arbeit oder das Studium in die Ukraine gezogen sind).



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