Der Saale-Orla-Kreis verfügt über 160 Stadt-, Stadtteil-, Orts- und Ortsteilfeuerwehren sowie 2 anerkannte Werksfeuerwehren. Innerhalb dieser ausschließlich freiwilligen Feuerwehr sind ca. 3.400 Einsatzkräfte organisiert. Gemäß eines Kreistagsbeschlusses aus dem Jahre 1997 sind die Feuerwehren aus Pößneck, Neustadt, Triptis, Schleiz, Bad Lobenstein, Wurzbach sowie Tanna, Gefell und Hirschberg als Stützpunktfeuerwehren benannt. Dabei nehmen die Feuerwehren Tanna, Gefell und Hirschberg ihre Aufgabe als gemeinsame Stützpunktfeuerwehr „Süd“ wahr. Diese Feuerwehren verfügen über Ausrüstung zur technisches Hilfeleistung und ihnen ist ein überörtlicher Ausrückebereich zugeteilt.
Im Landkreis sind 10 Kreisbrandmeisterbereiche gebildet. Die als Kreisbrandmeister benannten ehrenamtlichen Führungskräfte der Feuerwehr fungieren als Bindeglied zwischen Landkreis und Kommunen. Des Weiteren sind 15 Kreisausbilder der Feuerwehr für die Qualifikation der Einsatzkräfte tätig.
Das Land Thüringen fördert verschiedene Beschaffungs- und Baumaßnahmen der Feuerwehr mittels Festbeträgen. Dem Landkreis obliegt die Förderung von Projekten mit überörtlicher Bedeutung. Die Fördermaßnahmen sind jeweils im September des laufenden Jahres auf einer Prioritätenliste für das kommende Jahr gemäß ihrer Bedeutung einzuordnen.
Aufgaben
Aus- und Fortbildung
Einsatzplanung
Förderung von Beschaffungsmaßnahmen
Widerspruchsbearbeitung
Untere Aufsichtsbehörde der FW
Einsatzleitung
Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr
Ansprechpartner
Herr Tiersch (Kreisbrandinspektor)
Telefon: 03663 488571
u.tiersch@lrasok.thueringen.de
Die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau in Betrieben und Einrichtungen obliegt ausschließlich den feuerwehrtechnischen Bediensteten des Landkreises. Dabei sind derzeit über 250 Objekte erfasst, die in einem max. 5-Jahres-Rhythmus zu kontrollieren sind. Auf der Grundlage einer Satzung werden für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau seit März 2009 Gebühren erhoben.
Relevant sind vor allem Objekte:
- von denen erhebliche Brand-, Explosions- und sonstige Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte ausgehen können,
- mit hoher Menschenansammlung und
- nach einer Objektliste (Anlage zur Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau).
Bei sehr vielen Bauvorhaben ist eine Stellungnahme der Brandschutzdienststelle erforderlich. Im Vorfeld machen sich dabei häufig Absprachen mit den Projektanten notwendig. Den Verantwortlichen des Landkreises obliegt weiterhin die Mitarbeit innerhalb des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die Kontrolle der erteilten Anweisungen.
Aufgaben
Gefahrenverhütungsschau
Brandschutztechnische Stellungnahmen
Prüfung von Brandschutzkonzepten
Beteiligung bei Bebauungsplänen
Mitarbeit Bundesimmissionsschutzgesetz
Brandmeldeanlagen
Ansprechpartner
Herr Jacob
Telefon 03663 488572
h.jacob@lrasok.thueringen.de
Herr Bauroth
Telefon 03663 488570
h.bauroth@lrasok.thueringen.de
Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis verantwortlich für die Bildung des Katastrophenschutzstabes, das Stellen von Katastrophenschutzeinheiten und die Verpflichtung von Katastrophenschutzhelfern. Das Zusammenwirken des Stabes und der Einheiten erfordern permanente Aus- und Fortbildung zur Qualifizierung des Personenkreises. Die im Landkreis existierenden Katastrophenschutzzüge bedürfen zu dem einer ständigen materiellen Vervollkommnung.
Für die Alarmierung und zur Sicherstellung der Kommunikation im Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren, der Katastrophenschutzeinheiten sowie des Rettungsdienstes betreibt und unterhält der Saale-Orla-Kreis ein flächendeckendes Funknetz für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Die Betriebsaufsicht im Gleichwellenfunknetz Südostthüringen einschließlich der Aufgaben zur Bearbeitung von Frequenznutzungsanträgen sowie der Anmeldungen von Funkgeräten der Städte, Gemeinden sowie der Hilfsorganisationen obliegen dem Landkreis auf seinem Gebiet.
Ansprechpartner
Herr Schmidt
Telefon 03663 488574
a.schmidt@lrasok.thueringen.de
Gemäß des Thüringer Rettungsdienstgesetzes ist der Landkreis Träger des Rettungsdienstes. Ihm obliegen vor allem organisatorische Maßnahmen, um den Rettungsdienst sicher zu stellen.
Als Leistungserbringer für den Rettungsdienst fungiert ausschließlich die "Rettungsdienst Obere Saale GmbH". Der Landkreis übt die Aufsichtspflicht über diese aus.
Weitergehende Planungen sind für Großveranstaltungen sowie Einsätze bei möglichem Massenanfall von Verletzten notwendig. Ein besonderes Gefahrenpotenzial stellt hierbei die Bundesautobahn 9 dar.
Aufgaben
Aufsicht in Rettungsdienstangelegenheiten
Finanzverwaltung
Rettungsdienstbereichsplanung
Großveranstaltungen/Großschadenslagen
Zusammenarbeit mit allen Hilfsorganisationen und anderen Bereichen
Ansprechpartner
Frau Funk
Telefon 03663 488577
e.funk@lrasok.thueringen.de