Wahlperiode 2009 - 2014
Der Kreistag ist eine kommunale Vertretungskörperschaft innerhalb der Kreisverwaltung. Er setzt sich aus den gewählten Kreistagsmitgliedern und dem direkt von den Bürgern gewählten Landrat als Vorsitzenden zusammen.
Der Kreistag wird in Thüringen alle fünf Jahre gewählt. Die letzte Kreistagswahl fand am 7. Juni 2009 statt. Nach allen Kommunalverfassungen in Deutschland ist der Kreistag stets das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz).
Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus.