Rettungswesen
Gemäß des Thüringer Rettungsdienstgesetzes ist der Landkreis Träger des Rettungsdienstes.
Ihm obliegen vor allem organisatorische Maßnahmen, um den Rettungsdienst sicher zu stellen.
Als Leistungserbringer für den Rettungsdienst fungiert ausschließlich die „Rettungsdienst Obere Saale GmbH“. Der Landkreis übt die Aufsichtspflicht über diese aus.
Weitergehende Planungen sind für Großveranstaltungen sowie Einsätze bei möglichen Massenanfällen von Verletzten notwendig. Ein besonderes Gefahrenpotenzial stellt hierbei die Bundesautobahn 9 dar.
Aufgaben
Aufsicht in Rettungsdienstangelegenheiten
Finanzverwaltung
Rettungsdienstbereichsplanung
Großveranstaltungen / Großschadenslagen
Zusammenarbeit mit allen Hilfsorganisationen und deren Bereiche