Asylsuchende sollen im Saale-Orla-Kreis verstärkt gemeinnützige Arbeit leisten

24. November 2023 - Voraussetzungen zur Koordinierung von Arbeitsgelegenheiten wurden nach Kreistagsbeschluss im Landratsamt geschaffen / Städte, Gemeinden oder Vereine können Tätigkeiten anbieten

Ein Mann mäht mit einem Freischneider hohes Gras (Symbolfoto).Ein Mann mäht mit einem Freischneider hohes Gras (Symbolfoto).

Schleiz. Im Saale-Orla-Kreis sollen Asylsuchende künftig verstärkt zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, um so einen Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit zu leisten. Im Landratsamt, wo die Arbeitsgelegenheiten koordiniert werden, wurden nun die Voraussetzungen geschaffen, um den entsprechenden Punkt eines Kreistagsbeschlusses vom 25. September umzusetzen. Der sieht vor, im Saale-Orla-Kreis intensiver von der im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschriebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Geflüchteten Arbeitsgelegenheiten zu vermitteln.

„Sinn und Zweck der Arbeitsgelegenheiten ist es, diesen Menschen im Rahmen einer gemeinwohlorientierten Arbeit eine sinnstiftende Tätigkeit anzubieten und gleichzeitig tagesstrukturierende Maßnahmen zu ermöglichen“, erklärt der zuständige Fachdienstleiter im Landratsamt, Holger Wetzel. Auch eine schnellere Integration, eine Förderung der Sprachkenntnisse und nicht zuletzt eine höhere Akzeptanz seitens der einheimischen Bevölkerung seien weitere Vorteile.

Da Geflüchtete in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft keine reguläre Arbeit aufnehmen dürfen, bleiben ihnen nur die Sozialleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts. Mithilfe der Arbeitsgelegenheiten soll den Asylsuchenden so die Möglichkeit gegeben werden, ihrem Tagesablauf eine Struktur zu verleihen, die – im Falle einer Anerkennung – auch zur Vorbereitung für eine spätere Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Berufsausbildung dienen kann.

Als Anbieter von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete sind in erster Linie staatliche oder kommunale Träger gefragt. In einem ersten Schritt wurden die Städte, Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften des Saale-Orla-Kreises durch das Landratsamt angeschrieben und ermuntert, das Angebot rege zu nutzen. Auch gemeinnützige Träger, also beispielsweise Vereine, können Arbeitsgelegenheiten anbieten.

Zur Meldung von Arbeitsgelegenheiten wurde unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Kreispolitik / Ausländerwesen und Integration / Informationen zu Arbeitsgelegenheiten ein online ausfüllbares Formular vorbereitet. Dort findet sich neben allen wesentlichen Informationen zum Thema auch ein Formular zum Abrechnen der Arbeitsleistung. Gemäß Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Teilnehmenden der Arbeitsgelegenheiten für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro pro Stunde. Durch die Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Arbeitsplätze gefährdet werden.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit