Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienenvolk nahe Triptis

18. April 2023 - Veterinäramt ordnet Sperrbezirk an / Bienenvölker im Umkreis werden untersucht

Bienen auf Waben in einem Bienenstock (Symbolfoto).Bienen auf Waben in einem Bienenstock (Symbolfoto).

Triptis. Bei der routinemäßigen Überwachung der Bienenvölker im Landkreis ist der Ausbruch der Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ bei einem Imker im Gebiet Triptis festgestellt worden. Die Amerikanische Faulbrut stellt eine große Gefahr für die Imkerei, aber keinerlei Gefährdung für den Menschen oder andere Lebewesen dar.

Der betroffene Bienenstand wurde daraufhin gesperrt und um den Ausbruchsort ist ein zwei Kilometer großer Sperrbezirk festgelegt worden. Dieser umfasst die Triptiser Ortsteile Pillingsdorf und Burkersdorf sowie Rosendorf und dessen Ortsteil Zwackau.

Innerhalb dieses Sperrbezirkes dürfen bewegliche Bienenstände nicht von ihrem Standort entfernt und keine neuen Bienen oder Bienenvölker in die Bestände aufgenommen werden. Auch Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Alle im Sperrbezirk gehaltenen Bienenvölker und Bienenstände werden – sofern dies 2023 nicht schon erfolgt ist – auf Amerikanische Faulbrut hin amtlich untersucht.

„Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen, die nicht die Bienen an sich befällt, sondern die Bienenbrut. Da die Infektion ohne spezifische Symptome verläuft, kann sie vom Imker meist nicht oder erst sehr spät bemerkt werden. In der Folge der Erkrankung werden die Bienenvölker durch den Verlust und die Reduzierung ihrer Brut immer weiter geschwächt bis hin zum Absterben des Volkes“, erklärt Amtstierarzt Lutz-Peter Klendauer.
Der Erreger bildet Sporen, die sehr widerstandsfähig gegenüber Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und Trockenheit sind und auf vielfältige Weise übertragen werden können. Sie finden sich im gesamten Bienenstand, in und auf den Bienen, an Schädlingen und an den benutzen Arbeitsgeräten.

Alle Imker im Saale-Orla-Kreis, die ihrer Pflicht zur Meldung ihrer Bienenhaltung bisher noch nicht nachgekommen sind, haben diese unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt anzuzeigen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut tritt am morgigen Mittwoch, 19. April, in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Abrufbar ist sie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen. Zudem liegt sie in den Diensträumen des Veterinäramtes aus und kann nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.

Kontakt zum Veterinäramt Saale-Orla-Kreis: Telefon: 03663 / 488-193, 03663 / 488-198 – Fax: 03663 / 488-471 – E-Mail veterinaerwesen@lrasok.thueringen.de.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit