Corona-konforme Männertagstour ohne Einkehr in Biergärten

11. Mai 2021 - Landratsamt Saale-Orla-Kreis verweist vor Christi Himmelfahrt und Pfingsten auf gültige Rechtslage / Landrat Fügmann: Aussicht auf Rückkehr zur Normalität nicht gefährden

Richtungspfeile Straße 4610699 1920 pixabayRichtungspfeile Straße 4610699 1920 pixabay

Schleiz. Christi Himmelfahrtstag gehört zu den Feiertagen, die zahlreiche Menschen in der Region als Männer- oder Vatertag besonders gesellig feiern. Ähnlich wie  2020 darf die Wanderung jedoch allenfalls in sehr kleinem Kreis und ohne Einkehr in die nächste Gaststätte stattfinden. Die corona-konforme Männertagstour findet ohne jegliche Zusammenkünfte und lediglich mit Bier und Bratwurst to go statt.

Die Thüringer Corona-Verordnung sowie die Bundes-Notbremse setzen klare Grenzen. So dürfen sich im Saale-Orla-Kreis Angehörige eines Haushalts nur mit einer weiteren Person treffen. Vergrößert werden dürfte die Runde allerdings um geimpfte oder genesene Menschen, da diese nicht mitgezählt werden. Als geimpft gilt man 14 Tage nach der Zweitimpfung, als genesen, wenn ein positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Beides müsste man im Falle einer Kontrolle nachweisen können.

Sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Raum müsste die Gruppe unter sich bleiben. (Vatertags-)Veranstaltungen jeglicher Art sind generell verboten und Gastronomen dürfen Gäste nicht bewirten sondern nur Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, die nicht vor Ort und auch nicht in der direkten Umgebung verzehrt werden dürfen. Außengastronomie wäre erst ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 erlaubt – und dann auch nur mit Voranmeldung. Stand heute (11. Mai) liegt der Saale-Orla-Kreis bei einem Wert von 227,9. Die Außengastronomie bleibt im Landkreis also geschlossen.

Für Treffen im familiären Kreis gelten über Christi Himmelfahrt aber auch an Pfingsten die gleichen Regeln, wie sonst auch. Das heißt: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Nicht mit gerechnet werden neben Geimpften und Genesenen Kinder bis 14 Jahre sowie Personen für die ein Sorge bzw. Umgangsrecht besteht. Eine Aufweichung der Kontaktbeschränkungen, etwa durch einen aktuellen, negativen Corona-Test ist nicht möglich.

Landrat Thomas Fügmann ruft dazu auf, die Hygieneregeln auch rund um die anstehenden Feiertage zu berücksichtigen, um das Infektionsgeschehen nicht neu zu befeuern. „Die Tendenz bei den Infektionszahlen geht nach vielen Wochen Lockdown endlich in die richtige Richtung und die Aussicht auf baldige Normalität sollten wir nicht durch uneinsichtiges Verhalten gefährden. Je besser sich jeder Einzelne von uns in den kommenden Tagen und Wochen an die Regeln hält, desto früher werden die Schulen, Geschäfte und Gaststätten im Saale-Orla-Kreis wieder öffnen können. Und genau das ist es doch, was wir alle wollen.“

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit