Einheitlicher „Muttizettel“ heißt nun Partypass

9. Oktober 2023 - Jugendschutzkonzept des Landratsamtes bietet Handlungssicherheit für Veranstalter

Schleiz. Im Saale-Orla-Kreis spielen Vereinsleben und Traditionsfeste wie Kirmes und Karneval für Jugendliche eine große Rolle. Jugendschutz geht dabei alle an; aber es gibt immer wieder Fragen zur richtigen Umsetzung und zur Verantwortung der jeweiligen - oftmals ehrenamtlichen - Veranstalter.

„Deshalb haben wir für den Saale-Orla-Kreis ein Jugendschutzkonzept erarbeitet, das alle relevanten Informationen für Kommunen und Veranstalter enthält und Handlungssicherheit bietet“, erklärt Beate Herrgott vom Fachdienst Jugend und Familie/Jugendamt des Landratsamtes.
Vorbereitet wurde zum einen ein übersichtlicher Aushang, der die wichtigsten Punkte des Jugendschutzgesetzes beinhaltet und bei Veranstaltungen an der Bar/ am Ausschank gut sichtbar ausgehängt sein muss.
Der bisherige „Muttizettel“, den viele Vereine oder Veranstalter in den letzten Jahren in eigenen Varianten als Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz (§ 1 Abs.1 Nr.4) entworfen hatten, wurde als Partypass neu gestaltet und kann ab sofort von allen Veranstaltern verwendet werden.

Der Partypass gilt für Jugendliche (ab 14 Jahren). Bei Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG) dürfen Jugendliche unter Einhaltung JuSchG:  

-          Unter 16 Jahren ohne Sorgeberechtigte/  Partypass nicht teilnehmen

-          mit Sorgeberechtigten/ Partypass bis 16 Jahren bis 22 Uhr teilnehmen

-          ab 16 Jahren ohne Eltern/Partypass bis 24 Uhr;

-          ab 16 Jahren mit Sorgeberechtigten/ Partypass:  ohne zeitliche Begrenzung

-         ab 18 Jahren unbegrenzt  an Veranstaltungen teilnehmen.

Außerdem wurden Hinweise für Veranstalter zur Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes zusammengestellt. Dazu gehören Hinweise zu den vorgeschriebenen Altersgrenzen zur Abgabe von Alkohol, Zigaretten und den zeitlichen Begrenzungen für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei Öffentlichen Veranstaltungen. Veranstalter erhalten Empfehlungen wie eine Alterskennzeichnung der Gäste beim Einlass mit verschieden farbigen Bändchen. „Empfohlen werden auch getrennte Eingänge für Gäste mit und ohne Mutti-Zettel bzw. Party-Pass, um die Abläufe bei Veranstaltungen zu vereinfachen“, so Beate Herrgott. 

Das Jugendschutz-Konzept wurde auch juristisch geprüft, mit verschiedenen Sicherheitsdiensten der Region abgestimmt und wird stets aktuell gehalten (im Falle von eventuellen gesetzlichen Änderungen). Durch die beteiligten Fachdienste des Landratsamtes (Jugendamt und Öffentliche Ordnung) wurden und werden auch die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden über das Jugendschutzkonzept informiert.
Die Formulare/Dokumente sind auf der Webseite des Saale-Orla-Kreises unter dem Punkt Jugendschutz frei verfügbar.

„Es wird dringend empfohlen, die vom Landratsamt erstellten Dokumente zu nutzen“, so Beate Herrgott. Dies gilt für Veranstalter, Organisatoren und insbesondere die Jugendlichen und Sorgeberechtigten.

Link:
https://www.saale-orla-kreis.de/de/jugendschutz.html  
Verlinkungen auf die eigenen Internetseiten der Kommunen und Veranstalter sowie Vereine und in den sozialen Medien sind ausdrücklich gewünscht.

Hintergrund

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabakwaren, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Spielotheken.
Das Jugendamt hat die Aufgabe, neben Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, umfassend über den Inhalt des Gesetzes und die Maßnahmen zum Jugendschutz zu informieren.

Um den Veranstaltern die Einhaltung und wirksame Umsetzung des JuSchG zu vereinfachen, stellt der Fachdienst Jugend und Familie/ Jugendamt drei Dokumente zur Verfügung, die kurz und kompakt alle wichtigen Informationen rund um das Thema Jugendschutz beinhalten. 

Druck mich aus, häng mich raus!  → Druck mich BUNT, dann geht’s rund! 
Laut § 3 JuSchG muss das Jugendschutzgesetz auf Veranstaltungen gut sichtbar ausgehängt werden. Dieses Dokument ist übersichtlich und in Farbe. In den Größen A3 und A4 ausgedruckt ist es gut lesbar und kann am Einlass, beim Ausschank oder an Bars angebracht werden. In laminierter Form eignet sich die Übersicht auch zum mehrmaligen Gebrauch. Die aktuelle Version ist immer auf der Webseite des Landratsamtes verfügbar.

Wichtige und nützliche Hinweise zum Jugendschutz für Partymacher 
Dieses Dokument besteht zum einen aus verbindlichen Punkten zum Jugendschutz auf Veranstaltungen, die zwingend einzuhalten sind. Zum anderen soll es Veranstaltern Handlungssicherheit in der Planung und Durchführung ihrer Events geben und besteht daher auch aus Empfehlungen, hilfreichen Tipps und Vorschlägen, wie der Jugendschutz auf Veranstaltungen gut und unkompliziert funktionieren kann.

Partyspaß mit Partypass
Der allseits bekannte "Muttizettel" wurde nicht nur optisch aufgewertet, er erhielt auch einen zeitgemäßen Namen und ganz wichtig: alle aktuellen Anforderungen an eine Erziehungsbeauftragung nach § 1 Abs.1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes.
Ziel des Fachdienstes Jugend und Familie/Jugendamt ist es, den Partypass als einheitliches Dokument für alle Veranstaltungen im Saale-Orla-Kreis zu etablieren und den Veranstaltern sowie dem Sicherheitsdienst damit die Einlasskontrollen zu erleichtern. Ab sofort soll im Saale-Orla-Kreis bei allen Veranstaltungen der Partypass genutzt werden. 

Pressesprecherin
Brit Wollschläger