Fehlende Genesenenbescheide können im Gesundheitsamt angefordert werden

16. Juli 2021 - Ab sofort werden Bescheide wieder automatisch versandt/Digitaler Impfnachweis auch nach überstandener Infektion sowie einer Impfung

Schleiz. Im Gesundheitsamt des Landratsamtes gehen aktuell immer wieder Nachfragen zum Thema Genesenenbescheide nach Covid-19-Erkrankung ein. Im Mai waren an Genesene im Saale-Orla-Kreis knapp 3000 zweisprachige Dokumente maschinell erzeugt und automatisch an Personen versandt worden, die im Zeitraum zwischen 1. Dezember 2020 und 30. April 2021 mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Bürgerinnen und Bürger, die im genannten Zeitraum mittels PCR-Test positiv getestet wurden, aber bisher keine oder eine fehlerhafte Bescheinigung erhalten haben, können dies in einer kurzen E-Mail an gesundheit@lrasok.thueringen.de mitteilen und erhalten dann kurzfristig die Bescheinigung. Die Nachricht sollte neben dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum möglichst auch das Aktenzeichen des Quarantäne-Bescheids enthalten.

Gleiches gilt für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises, die nach dem 30. April 2021 Corona-positiv getestet wurden. Um die Genesenen-Bescheinigung zu erhalten, muss auch dieser Personenkreis eine kurze E-Mail an gesundheit@lrasok.thueringen.de senden. Für eine Genesenen-Bescheinigung muss der PCR-Test mindestens 28 Tage zurück liegen. Sie gilt ausgehend vom Tag des positiven Tests für exakt sechs Monate.

Seit dem 15. Juli werden die Bescheide der ab jetzt eingehenden Fälle wieder automatisch verschickt, teilt das Gesundheitsamt mit.

In dem Zusammenhang informiert  Jörg Wittig von der Böttger-Apotheke in Schleiz, dass in den letzten Tagen mehrfach Bürgerinnen und Bürger angefragt hätten, ob die Ausstellung eines digitalen Impfausweises auch mithilfe eines Quarantänebescheides oder Genesenenbescheides sowie nach einer Impfung möglich sei. „Ja, dies ist seit kurzem möglich. Der digitale Impfnachweis kann auch für Personen erstellt werden, die nachweislich an Covid-19 erkrankt waren und im Anschluss eine Impfung erhalten haben“, so Jörg Wittig. Dazu ist der Nachweis eines positiven PCR-Tests durch einen Genesenenbescheid nötig sowie der Nachweis einer nach der Infektion/Erkrankung erfolgten Impfung. Wie lange die Infektion zurückliegt, ist dafür nicht relevant. Wichtig ist aber, dass die Impfung danach erfolgt ist.

Pressesprecherin
Brit Wollschläger