Gefahr im Wald: Abgestorbene Bäume erhöhen das Unfallrisiko für Besuche im Wald

9. April 2024 - Angesichts der wachsenden Gefahrenlage durch absterbende Bäume in den Wäldern, schlägt das Forstamt Schleiz Alarm

Ansicht eines stark geschädigten Baumbestandes in einem Fichtenwald. Im Hintergrund wurden bereits Neupflanzungen vorgenommen.Ansicht eines stark geschädigten Baumbestandes in einem Fichtenwald. Im Hintergrund wurden bereits Neupflanzungen vorgenommen.

Medieninformation des Thüringer Forstamtes Schleiz


Schleiz. Angesichts der wachsenden Gefahrenlage durch absterbende Bäume in den Wäldern, die insbesondere für Waldbesucher akute Risiken birgt, schlägt das Forstamt Schleiz Alarm.

Erhöhte Gefahren durch abgestorbene Bäume

Die deutliche Zunahme des Baumsterbens in den Wäldern des Schleizer Forstamtsgebietes geht auf verschiedene Faktoren zurück. Der Borkenkäfer hat sich längst zu einer ernsthaften Bedrohung entwickelt und hinterlässt durch teilweise großflächig abgestorbene Fichtenbestände sichtbare Spuren. Doch auch andere Baumarten, wie die Rotbuche, die Ahornarten oder die Kiefer, sind durch die anhaltenden Dürreereignisse geschwächt oder sterben ab.

Ein zentrales Anliegen des Forstamtes ist daher die Sicherheit der Bevölkerung. „Waldbesucher sollen besondere Vorsicht walten lassen. Tote Bäume sind instabil und können umstürzen. Meist beginnt dieser Prozess bereits ein bis zwei Jahre nach dem Schadereignis. Auch mit geschädigten Bäumen gehen Gefahren durch herabfallende Baumteile einher. Dies kann für Wanderer, Spaziergänger und andere Naturfreunde gefährlich werden“, so Katharina Pietzko, Leiterin des Thüringer Forstamtes Schleiz.

Betreten des Waldes auf eigene Gefahr nach BGH Urteil

Das sogenannte „Harzer-Hexenstieg“-Urteil vom September 2023 des Bundesgerichtshofs (BGH) legt dar, dass auch auf stark frequentierten und ausgeschilderten Wanderwegen mit waldtypischen Gefahren für den Waldbesucher, wie umstürzenden Bäumen sowie herabfallenden Baumteilen, zu rechnen ist und das Betreten auf eigene Gefahr geschieht. Somit bestätigt das Gericht noch einmal die bislang herrschende Rechtslage – auch im Zusammenhang mit den aktuellen Absterbeerscheinungen im Wald. Eine besondere Verkehrssicherungspflicht und regelmäßige Baumkontrollen entlang von Wanderwegen besteht für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer demnach nicht. „Ganz im Gegensatz zu öffentlichen Verkehrswegen, Bahnlinien und Gebäuden. Hier obliegt die Verkehrssicherungspflicht ganz klar dem Waldbesitzer in einem Abstand von 30 Metern. Diese sind gut beraten sich dieser Verantwortung zu stellen. Bei der Umsetzung etwaiger Verkehrssicherungsmaßnahmen kann der zuständige Revierleiter helfen“, betont Pietzko.

Waldbesucher sollen vernünftig mit der Situation umgehen

Aufgrund der bestehenden Gefahrenlage im Wald gilt der Appell an die Bevölkerung verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen. Es muss jedoch niemand vollends auf Waldbesuche verzichten. Forstamtsleiterin Katharina Pietzko unterstreicht: „Es ist wichtig, dass wir uns der Gefahren bewusst sind, die von absterbenden Bäumen ausgehen können. Bleiben Sie auf den Wegen, meiden Sie Waldspaziergänge an windigen Tagen und konzentrieren Sie sich auf Wanderrouten entlang intakter Waldbestände bzw. bereits sanierter Gebiete. Der Wald ist und bleibt ein wertvoller Ort für Erholung und Naturerlebnisse. Auch dort wo er im Moment scheinbar an Erholungswert verloren hat, wird die Natur unter Begleitung der Waldbesitzer und Förster in wenigen Vegetationsperioden wieder ästhetische Waldbilder schaffen“.