Gesundheitsamt Saale-Orla-Kreis informiert zu Quarantäneregeln

Im Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis häufen sich Nachfragen zum Thema Quarantäne – auch im Hinblick auf Schulen

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Schleiz. Aufgrund vermehrter Nachfragen zum Thema Quarantäne informiert der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zu den aktuellen Regelungen, die seit einer Änderung der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts in der vergangenen Woche Anwendung finden.

Unter anderem wurde darin die Definition von „engen Kontaktpersonen“ präzisiert. Als enge Kontaktpersonen von Infizierten gelten Personen, die sich

  • länger als zehn Minuten in unmittelbarer Nähe (weniger als 1,5 Meter) von Infizierten aufgehalten haben und dabei keine Maske getragen haben
  • ohne Maske und Mindestabstand (1,5 Meter) mit einer infizierten Person im direkten Gespräch befunden haben (unabhängig von der Gesprächsdauer)
  • länger als zehn Minuten bei einer wahrscheinlich hohen Konzentration infektiöser Aerosole im selben Raum mit einer infizierten Person aufgehalten haben (unabhängig vom Abstand und auch wenn Maske getragen wurde)

Für enge Kontaktpersonen von nachweislich Infizierten wird eine Quarantäne ausgesprochen.

Im Hinblick auf das kürzlich begonnene Schuljahr rechnet Amtsarzt Dr. Torsten Bossert für die Praxis mit einer ähnlichen Handhabung wie bisher. „Im Falle von auftretenden Infektionen werden die Sitznachbarn und engen Schulfreude definitiv zu quarantänisieren sein. Alles Weitere muss im Einzelfall entschieden werden“, so der Leiter des Gesundheitsamtes im Saale-Orla-Kreis.

Vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen sind von der Quarantänepflicht befreit. Nur wenn sie Symptome entwickeln sind Geimpfte und Genesene aufgefordert, sich in Selbstisolation zu begeben und umgehend ihren Hausarzt zu kontaktieren. Ausnahmen von der Befreiung der Quarantänepflicht sind beim Nachweis bestimmter Virusvarianten möglich (aktuell die nur selten nachgewiesenen Varianten Beta und Gamma).

Hinsichtlich der Dauer der Quarantäne gibt es für die betroffenen Kontaktpersonen, die keine Krankheitssymptome entwickeln, drei Optionen:

  • ein Ende der Quarantäne nach zehn Tagen ohne abschließenden Test
  • ein Ende der Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen Antigen-Schnelltest, der frühestens am siebenten Tag durchgeführt wurde (Entlassung erst nach Erhalt des Testergebnisses)
  • ein Ende der Quarantäne nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test, der frühestens am fünften Tag durchgeführt wurde (Entlassung erst nach Erhalt des Testergebnisses)

Die Quarantäne und damit die Zählung der Tage beginnt am ersten vollen Tag nach dem letzten Kontakt mit einer nachweislich Infizierten Person. Für Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, gilt nach wie vor eine mindestens 14-tägige Quarantäne, die nicht vorzeitig beendet werden kann.


Pressesprecher
Alexander Hebenstreit