In der DDR-Zeit geschiedene Frauen können Gelder aus Härtefallfonds beantragen

3. Februar 2023 - Gleichstellungsbeauftragte hilft bei Antragstellung/Formulare sind seit Januar online verfügbar

ArmutspräventionArmutsprävention

Schleiz. Die Gleichstellungsbeauftragte des Saale-Orla-Kreises, Nadine Hofmann, hat zwanzig Frauen aus der Region bereits persönlich über die gute Nachricht informiert: Die Bundesregierung hat Ende vergangenen Jahres die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Renten­­über­leitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler – einen so genannten Härtefallfonds – geschaffen.
Angesprochen sind dabei auch in der DDR-Zeit geschiedene Frauen.

„Sie sind in der Wendezeit einfach vergessen worden“, weiß die Gleichstellungsbeauftragte über die Ungleichbehandlung von geschiedenen Frauen. Anders als in der BRD gab es im DDR-Recht keinen Versorgungsausgleich für gemeinsame Ehejahre. Ostdeutsche Frauen haben daher keine Rentenpunkte von ihren Ehemännern erhalten, wenn sie sich zum Beispiel um Kinder gekümmert haben und dafür beruflich kürzergetreten sind. Zahlreiche Betroffene leben aus diesem Grunde unter der Armutsgrenze.
Die Gleichstellungsbeauftragte Nadine Hofman ist seit Jahren mit einer Initiativgruppe in Kontakt, die sich vor über 30 Jahren gründete. Sie hat diese Aufgabe von ihrer Vorgängerin Sylvia Koberstädt übernommen. „Ich informiere die Frauen immer, wenn es etwas Neues gibt und helfe jetzt natürlich auch bei der Antragstellung“.

Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung von Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2 500 Euro erhalten.
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt, informiert Nadine Hofmann. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen.

Hofmann rät, die Anträge auch dann zu stellen, wenn die eigene Altersrente über der derzeit gültigen Einkommensgrenze für die Beantragung von 830 Euro monatlich liegt.
„Die Stiftung will Nachbesserungen erreichen“, so Hofmann. Aus Gesprächen mit betroffenen Frauen aus der Region weiß sie, dass es als ungerecht empfunden wird, wenn Frauen nun doch keinen Ausgleich erhalten, weil sie selbst – neben der Kindererziehung – viele Jahre in Vollzeit gearbeitet und eigene Rentenansprüche erworben haben.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die in der DDR-Zeit geschiedenen Frauen vor dem 2.1. 1952 geboren wurden, mindestens zehn Jahre verheiratet waren und mindestens ein Kind geboren haben, so Nadine Hofmann weiter.

Die Antragsformulare können bei der Geschäftsstelle der Stiftung "Härtefallfonds" angefordert werden. Seit dem 16. Januar sind die Formulare auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar. Die Anträge sind nach dem Ausfüllen per Post an folgende Adresse zu senden: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in 44781 Bochum.

Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung

Da die Bundesländer dem Härtefallfonds noch bis Ende März 2023 beitreten können, sind Entscheidungen über Anträge erst danach möglich.
In diesem Fall wäre eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich.
Generell erfolgen die Auszahlungen aus dem Härtefallfonds voraussichtlich erst ab dem Jahr 2024, informiert die Gleichstellungsbeauftragte Nadine Hofmann.

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung "Härtefallfonds" montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung und sind außerdem per Mail unter gst@stiftung-haertefallfonds.de sowie auf dem Postwege unter Geschäftsstelle Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum.

Pressesprecherin
Brit Wollschläger