Nächste Runde zum Umtausch alter Führerscheine angelaufen

20. Januar 2023 - Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 haben ein Jahr Zeit, um ihre Fahrerlaubnis umzutauschen

Ein Kartenführerschein schaut aus einer Hosentasche heraus (Symbolfoto).Ein Kartenführerschein schaut aus einer Hosentasche heraus (Symbolfoto).

Schleiz. Am gestrigen Donnerstag, 19. Januar, endete die zweite Frist für den Pflichtumtausch alter Führerscheine. Bis dahin waren alle Personen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 aufgerufen, ihre alten Papierführerscheine gegen einen neuen EU-Führerschein einzutauschen. Ein Jahr zuvor waren bereits die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Inhaber von Kartenführerscheinen sind – unabhängig vom Geburtsjahr – erst ab 2025 an der Reihe.

Sollten Personen die Frist zum Führerscheinumtausch versäumt haben, dürfen sie trotzdem weiter am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings droht bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

Gleichzeitig mit dem Ablauf der zweiten Frist ist die nächste Runde für den Führerschein-Pflichtumtausch angelaufen. Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen, die von 1965 bis einschließlich 1970 geboren sind, sind aufgerufen, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umzutauschen. Mitzubringen sind hierfür ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein. Hilfreich ist zudem – sofern vorhanden – die VK30-Karte, die in der DDR bis 1982 im Zuge der Erteilung der Fahrerlaubnis ausgehändigt wurde.

Um das Antragsaufkommen möglichst gleichmäßig über das Jahr zu verteilen und so übermäßig lange Wartezeiten in den Wochen vor Fristablaufs zu vermeiden, wird empfohlen, die Fahrerlaubnisbehörde im jeweiligen Geburtsmonat aufzusuchen.

Die Führerscheinstelle im Landratsamt Saale-Orla-Kreis ist aktuell für den Besucherverkehr am Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Vor Ort werden die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Reihe nach abgearbeitet. Termine werden nicht vergeben.

Umtauschfristen Papierführerscheine:

Geburtsjahr Frist für den Führerscheinumtausch
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.07.2022 (nachträglich verlängert)
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

Nach dem 19. Januar 2025 sind auch die ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine – ausgehend vom Jahr der jeweiligen Ausstellung – schrittweise umzutauschen.


Pressesprecher
Alexander Hebenstreit