Neue Corona-Maßnahmen für den Saale-Orla-Kreis treten in Kraft

8. Dezember 2020 - Diese Regeln gelten ab 9. Dezember zusätzlich im Saale-Orla-Kreis / Landrat appelliert: Entscheidend ist letztlich das tatsächliche Handeln der Bürgerinnen und Bürger

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Schleiz. Das erstmals am vergangenen Freitag angekündigte, verschärfte Regelwerk für den Corona-Hotspot Saale-Orla-Kreis tritt zum morgigen Mittwoch in Kraft. Nach ausgiebiger Prüfung durch das Thüringer Gesundheitsministerium wurde die Allgemeinverfügung mit den zusätzlichen Maßnahmen am Dienstagabend verkündet.

„Wir befinden uns in einer außerordentlich angespannten Situation, in der dringender Handlungsbedarf besteht. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 400 bewegen wir uns im Saale-Orla-Kreis in einem Bereich, der uns vor einigen Tagen noch undenkbar erschien. Wir wissen, dass sich dieser Anstieg zeitversetzt auch in den Krankenhäusern und letztlich leider auch bei der Zahl der Verstorbenen niederschlagen wird“, erklärt Landrat Thomas Fügmann.

„Die von uns getroffenen Maßnahmen können nicht mehr als eine Leitplanke sein. Ob es uns tatsächlich gelingt, die im gesamten Landkreis auftretende Pandemie wieder in den Griff zu bekommen, liegt letztlich in den Händen der Bürgerinnen und Bürger. Ich appelliere eindringlich an Sie: Gehen Sie nur unter Menschen, wenn es sein muss. Reduzieren Sie ihre persönlichen Kontakte auf das absolut Notwendige. Seien Sie solidarisch mit unseren Alten und Kranken, für die das Coronavirus eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben darstellt“, so der Aufruf des Landrats.

Trotz der neuen Einschränkungen kann jeder die wichtigsten Dinge des Alltags weiterhin erledigen und dem Beruf nachgehen. Kindergärten und Schulen bleiben bis auf weiteres geöffnet; nicht zuletzt um zu verhindern, dass unabdingbares Personal aus dem Gesundheits- und Pflegebereich seine Tätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung einstellen muss.

Gültig ist die Allgemeinverfügung analog zu den Corona-Verordnungen des Freistaats Thüringen bis einschließlich 20. Dezember. Eine Verlängerung, Aufhebung oder Änderung hängt vom weiteren Infektionsgeschehen ab. Richtmaß ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die dauerhaft unter den Risikowert von 200 gesenkt werden soll.

Das sind die wichtigsten Regeln der neuen Allgemeinverfügung:

  • Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts
  • Verlassen der Wohnung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur noch mit triftigem Grund (u.a. Berufsausübung, medizinische Notwendigkeit)
  • Untersagung von Messen, Ausstellungen, Wochen- und Spezialmärkten in geschlossenen Räumen sowie generelle Untersagung von Weihnachts- und Adventsmärkten
  • Ganztägiges Verbot von Alkoholverkauf und -ausschank außerhalb von Geschäften sowie ganztägiges Verbot von Alkoholkonsum in öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen, Parkanlagen und Parkplatzen
  • Weitgehende Schließung von Bibliotheken, Weiterbildungsstätten und Musikschulen
  • Schließung von Jugendclubs und Angeboten der offenen Jugendarbeit
  • Verbot des Trainingsbetriebs im organisierten Nachwuchssport
  • Generelles Besuchsverbot für Krankenhäuser (Ausnahme: Rechtsbeistände, Seelsorge oder zur Sterbebegleitung durch engste Familienangehörige)
  • Besuchsbeschränkung in Behinderten- und Pflegeeinrichtungen auf maximal einen registrierten Besucher pro Tag
  • Erweiterung der Maskenpflicht auf alle medizinischen und therapeutischen Einrichtungen, das Mitnehmen und Liefern von Speisen sowie belebte Straßen und Plätze (einschließlich Demonstrationen)
  • Betriebe sind aufgefordert ein Wechselmodell anzuordnen, damit sich immer dieselben Gruppen jeweils am Arbeitsplatz oder in der Heimarbeit befinden

 

Die komplette Allgemeinverfügung einschließlich Begründung finden Sie hier.

Für Rückfragen zum Thema Corona sind die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt Saale-Orla-Kreis unter 03663 / 488-888 von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen können via E-Mail an buergerhotline@lrasok.thueringen.de gestellt werden.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit