Neue Förderrunde für generationenübergreifende Familienprojekte läuft an

1. Oktober 2020 - Landesprogramm „Familie eins99“ wird fortgeschrieben / Nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen durch innovative Ideen und Projekte als Ziel

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Schleiz. Im Rahmen des Landesprogramms „Familie eins99“, das darauf abzielt, die Lebensbedingungen von Familien in allen Altersgruppen dauerhaft zu verbessern, wurde in den zurückliegenden zwei Jahren schon viel auf den Weg gebracht. „Seit 2019 konnten wir bereits über 90 familienfördernde Projekte unterstützen. Ein Beispiel ist die Aktion ‚Ich kann kochen‘ des Fördervereins der Grund- und Gemeinschaftsschule Tanna, bei dem Kinder gemeinsam mit ihren Eltern die Prinzipien der gesunden Ernährung erlernen und direkt umsetzen. Ein anderes sind die mobilen Familienangebote des Freizeitzeitrums Pößneck, mit denen die Angebotspalette des Freizeit- und Familienzentrums erweitert wurde“, informiert Sozialplanerin Jana Hölzel und richtet den Blick bereits nach vorn. „Auch 2021 möchten wir innovative und an den Bedürfnissen von Familien und deren Mitgliedern orientierte Projekte fördern. Werden Sie aktiv und reichen Sie Ihre Projektideen ein“, ruft sie zum Mitmachen auf.

Geeignete Handlungsfelder für entsprechende Vorhaben sind unter anderem:

Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität

  • Entlastung von Familien mit Pflegeverantwortung
  • Mobilität für Kinder, ältere Personen und Menschen mit Einschränkungen

Bildung im familiären Umfeld

  • Trainingsprogramm zur lebenspraktischen Wissensvermittlung (z.B. Haushaltsführung, Ernährung, Umgang mit Geld, …)
  • Angebote zur gesundheitlichen Bildung

Beratung, Unterstützung und Information

  • Ehrenamtliche Betreuungsangebote bzw. Patenschaften für Kinder verschiedenen Alters
  • Projekte mobiler Technikberatung älterer Menschen

Dialog der Generationen

  • Projekte zum Übergang von der Erwerbstätigkeit in die Rente
  • Lesepatenschaften von Jung für Alt und von Alt für Jung

Förderfähig sind Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern oder Städten und Gemeinden des Saale-Orla-Kreises. Die bereitstehenden Mittel für Maßnahmen, Angebote und Projekte im Sinne des Landesprogrammes „Familie eins99“ sowie des Familienförderplans des Saale-Orla-Kreises 2019 – 2022 können für Personal-, Sach- und Honorarkosten eingesetzt werden.

Der komplette Projektaufruf sowie das Formular zum Einreichen der Projektskizze samt weiterer Hinweise sind auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Saale-Orla-Kreis / Kinder, Jugend und Familie / Familie eins99 zu finden. Die Antragsfrist läuft bis zum 20. November 2020.

Fragen zum Landesprogramm und zur Antragsstellung beantwortet Sozialplanerin Jana Hölzel (Tel.: 03663 / 488 959; E-Mail: ).

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit