Stauseeordnung für Hohenwarte- und Bleilochstausee auf Trends und Regelungen angepasst

30. August 2022 - Überarbeitung berücksichtigt technische und touristische Entwicklungen

Die beiden Landräte Marko Wolfram (Saalfeld-Rudolstadt/ von links) und Thomas Fügmann (Saale-Orla-Kreis) stellten die geänderte Stauseeordnung gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Vattenfall Wasserkraft GmbH, Peter Apel, vor.Die beiden Landräte Marko Wolfram (Saalfeld-Rudolstadt/ von links) und Thomas Fügmann (Saale-Orla-Kreis) stellten die geänderte Stauseeordnung gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Vattenfall Wasserkraft GmbH, Peter Apel, vor.

Saalfeld/Schleiz. Die Stauseeordnung für den Bleiloch- und den Hohenwarte-Stausee wurde neun Jahre nach der letzten Variante überarbeitet. Am Dienstag, 30. August, stellten die Landräte Thomas Fügmann (Saale-Orla-Kreis) und Marko Wolfram (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) gemeinsam mit Peter Apel, Geschäftsführer der Vattenfall Wasserkraft GmbH, die neue Stauseeordnung in Schleiz vor. Erarbeitet wurde sie in Zusammenarbeit der beiden Landratsämter mit Beteiligung der Vattenfall Wasserkraft GmbH als Betreiber der Saale-Kaskade. Die neue Verordnung greift insbesondere die aktuellen technischen und touristischen Entwicklungen auf. Berücksichtigung findet die Entwicklung der Elektroantriebe mit ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen. „Insgesamt sind die Anpassungen moderat und maßvoll“, erklären die beiden Landräte unisono.

Bereits in der Präambel werden stärker als bisher die hoheitlichen Aufgaben der Talsperren formuliert: der Hochwasserschutz, die Absicherung von Mindestwasserabgaben sowie die nachhaltige Energieerzeugung. Der sorgsame Umgang mit der Ressource Wasser als schützenswertes Allgemeingut wird besonders hervorgehoben. Dazu passt die anvisierte Abkehr von Verbrennungsmotoren schrittweise bis 2030 als eines der zentralen Elemente der geänderten Stauseeordnung.

„Es ist wichtig, dass wir uns als Stauseeregion der Frage des Klimawandels und des emissionsfreien Verkehrs stellen. Deswegen senden wir als Region mit der Abkehr von Verbrennungsmotoren ein wichtiges Zeichen. Zugleich wollen wir den Menschen aber auch die nötige Zeit geben, sich auf diese einschneidende Änderung einzustellen“, erklärt der Saalfelder Landrat Marko Wolfram.

Sein Kollege Thomas Fügmann betont, dass die Zeitspanne gleichermaßen benötigt wird, um die Voraussetzungen für eine funktionierende Elektromobilität auf, aber auch neben dem Wasser zu schaffen. „Wir nehmen uns bis 2030 die Zeit, um den Umstieg auf die Elektromobilität zu realisieren. Das Thüringer Meer ist ein touristisches Highlight, das wir weiterentwickeln wollen. Mit der geänderten Stauseeordnung leisten wir einen Beitrag dazu.“

Neben der in der Präambel festgehaltenen Absicht ab 2030 keine Boote mit Verbrenner zuzulassen, wurden Kategorien für „Schwimmende Anlagen“ und „Sonderformen“ neu in die Stauseeordnung aufgenommen. Damit reagieren die Verfasser auf Erscheinungen wie Hausboote, Angelplattformen und Grillboote oder im Trend liegende Gefährte wie E-SUPs, Surfbretter mit und ohne Antrieb oder sogenannte Flyboards. Waren bisher alle Fahrzeuge mit Elektromotor genehmigungsfrei, ist für schwimmende Anlagen jetzt eine Genehmigung erforderlich. Bestimmte Fahrzeugarten wie Luftkissen oder Tragflügelboote sind ebenso verboten wie Sportarten wie Kitesurfen oder Parasailing.

Neu aufgenommen wurde die Ermächtigung des Saale-Orla-Kreises Sperrgebiete mit besonderen Nutzungsbedingungen auszuweisen. Zudem dürfen Polizei und Behörde künftig Boote, Bootsstege und schwimmende Anlagen zur Überwachung der Vorschriften betreten. Die in der bisherigen Verordnung nicht aufgeführten „Schwimmenden Anlagen“ benötigen eine Zulassung und die schriftliche Zustimmung der „Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Thüringer Meer“.

Deutlich präsenter dargestellt wurden die Bestimmungen zum Gewässerschutz. So müssen Fahrzeuge mit sanitären Anlagen an Bord über entsprechende Behälter zur Aufnahme von Fäkalien verfügen. Das Verbot der Einleitung von schädlichen Stoffen wurde inhaltlich präzisiert. Grundsätzlich verboten wird das Übernachten an Bord eines Fahrzeuges – mit einer Ausnahme: Ein Übernachten an Stegen ist erlaubt.


Peter Lahann
Presse- und Kulturamt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt

Alexander Hebenstreit
Pressesprecher
Landratsamt Saale-Orla-Kreis



Sobald die geänderte Stauseeordnung unterzeichnet ist, wird sie auf www.saale-orla-kreis.de veröffentlicht. Bis dahin können Sie die vorgenommenen Änderungen der unten beigefügten Übersicht entnehmen.



Nachtrag: Inzwischen ist geänderte Stauseeordnung auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Kultur & Tourismus / Thüringer Meer / Stauseeordnung Bleilochstalsperre und Hohenwartetalsperre veröffentlicht.