Vorsorge gegen Ausbreitung der Geflügelpest im Saale-Orla-Kreis

15. Dezember 2022 - Veterinäramt erlässt vorsorglich Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Geflügelmärkten und -ausstellungen / Bislang weder bestätigte noch Verdachtsfälle im Landkreis

Ein weißer Hahn steht in einem Freilaufgehege (Symbolfoto)Ein weißer Hahn steht in einem Freilaufgehege (Symbolfoto)

Schleiz. Das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises hat eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der sogenannten Geflügelpest erlassen. Sie tritt zum morgigen Freitag, 16. Dezember 2022, in Kraft und ist zunächst rein vorsorglicher Natur. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung werden unter anderem Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte in sogenannten Schutz-und Überwachungszonen verboten, wobei es solche Zonen zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Saale-Orla-Kreis noch nicht gibt.

Hintergrund für den Erlass der Allgemeinverfügung ist die Zunahme von Geflügelpest-Fällen in Deutschland. Seit Anfang Oktober 2022 wurden 81 Fälle bei Wildvögeln sowie 103 Fälle bei Hausgeflügel bestätigt. Auch in Thüringen wurde das Aviäre Influenzavirus (HPAIV) in drei Fällen nachgewiesen, weitere Verdachtsfälle werden derzeit labordiagnostisch abgeklärt. Das für Tiergesundheit zuständige Friedrich-Löffler-Institut stuft das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest als hoch ein.

Sollte der Ausbruch der Geflügelpest durch den Nachweis des Aviären Influenzavirus bei einem Tier im Saale-Orla-Kreis amtlich festgestellt werden, hätte das die Ausweisung einer Schutz- und Überwachungszone zur Folge. Bislang gibt es weder bestätigte noch Verdachtsfälle.

In Gebieten die nicht als Schutz- und Überwachungszone ausgewiesen sind – also momentan im gesamten Saale-Orla-Kreis – dürfen weiterhin Geflügelausstellungen stattfinden. Dafür gelten allerdings zwei Bedingungen: Zum einen müssen die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden und zum anderen darf nur nachweislich gesundes Geflügel Einlass erhalten. Deswegen muss im Vorfeld eine virologische Untersuchung mit negativem Ergebnis erfolgen, zudem findet am Einlass eine tierärztliche Begutachtung statt. Die genauen Bedingungen zur virologischen Untersuchung sind in der Allgemeinverfügung nachlesbar. Tauben sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen.
Nach Kenntnis des Veterinäramtes sind im Saale-Orla-Kreis für das restliche Jahr keine Geflügelausstellungen geplant.

Zu finden ist die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 15. Dezember 2022 unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen.

Kontakt zum Veterinäramt Saale-Orla-Kreis: Telefon: 03663 / 488-190, -193, -197, -198 – Fax: 03663 / 488-471 – E-Mail veterinaerwesen@lrasok.thueringen.de

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit