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Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Leistungsbeschreibung

Fachkundige Stellungnahmen dienen den Arbeitsagenturen, den Jobcentern sowie auch anderen Förderinstitutionen als Entscheidungshilfe für die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit der Existenzgründung. Auf Grundlage der vom Antragsteller zu übergebenden Unterlagen, wird die Stellungnahme formgebunden ausgefertigt. Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält.

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern (z.B. Architekten, Ärztekammern, Innungen),
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Verfahrensablauf

Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.

Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
  • Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan, Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
  • Oft ist es notwendig, der IHK die Unterlagen vor dem Gespräch zuzuschicken.

Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter.

Bei Fragen können Sie sich ebenfalls an die für den Hauptsitz ihres Unternehmens zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden.

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: 

Voraussetzungen

Für wen wird die Stellungnahme abgegeben:

  • Für Bezieher von Arbeitslosengeld I, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Absicherung für die Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss beantragen (Ermessensregelung/ kein Rechtsanspruch).
  • Für Bezieher von Grundsicherungsleistungen der Jobcenter, welche einen Antrag auf Einstiegsgeld gestellt und/oder Leistungen zur Eingliederung (Sachkostenzuschuss/ -darlehen) beantragt haben.

Zudem muss Ihr Geschäftskonzept nachvollziehbar dargelegt und tragfähig sein, das heißt, dass Sie davon voraussichtlich leben können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan
  • Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
  • Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
  • optional: Kopien von Verträgen, Erlaubnissen, Qualifikationen

Generell empfiehlt die Erstellung eines umfassenden Businessplans (Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erstellung der Stellungnahme wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltordnung der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Bearbeitungsdauer

Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.

Rechtsbehelf

Es sind keine formalen Rechtsbehelfe möglich.

Anträge / Formulare

  • Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
  • Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftformerfordernis: nein

Ein Service des Landes Thüringen