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Erlaubnisverfahren nach § 34a Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe / Zuverlässigkeitsüberprüfung Bewacherpersonal

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular gem. § 34 a Gewerbeordnung
  • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (Vorlage Personalausweis)
  • Vorlage Aufenthaltstitel bei Ausländern
  • Vorlage Handelsregisterauszug bei juristischer Person
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichtes
  • Auskunft aus dem Insolvenzgericht
  • Nachweis über Abschluss Haftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis für Bewacher (bei der IHK zu beantragen und zu absolvieren)

Welche Gebühren fallen an?

  •   500,- EUR Erlaubniserteilung beschränkt für Person
  •   500,- EUR Erlaubniserteilung beschränkt für Gebäude
  • 1000,- EUR Erlaubniserteilung für umfassende Überwachung
  •     60,- EUR Zuverlässigkeitsüberprüfung Bewacherpersonal

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich