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Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer (gilt auch für Privatpersonen) – die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans – von der zuständigen Behörde Anordnungen nach §45 Absätze 1 bis 3 StVO darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Sperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.
In der Regel ist dazu eine Sondernutzungserlaubnis / Gestattung des zuständigen Baulastträgers nachzuweisen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter Sondernutzungserlaubnis.

 

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises für alle Straßen im Saale-Orla-Kreis, in der Gemarkung Pößneck nur die B281.

Die Stadt Pößneck ist eigene Verkehrsbehörde für alle Landes-, Kreis und Gemeindestraßen innerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen.

Tel. 03647 500110 oder

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag, Lageplan, bei Vollsperrung Umleitungs-und Beschilderungsplan

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr liegt zwischen 10,20 und 767,00 Euro und richtet sich nach dem Umfang der erteilten Genehmigung entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.