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Erlaubnisverfahren nach § 34d Gewerbeordnung - Versicherungsvermittler

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Zusätzlich dazu muss im zuständigen Gewerbeamt noch die Gewerbeanmeldung erfolgen.  

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte Rücksprache mit zuständiger IHK halten!

Welche Gebühren fallen an?

 Bitte Rücksprache mit zuständiger IHK halten!

Rechtsgrundlage

§ 34d Gewerbeordnung (GewO)

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

zur elektronischen Antragstellung "Erlaubnisverfahren nach § 34d Gewerbeordnung - Versicherungsvermittler"